Die regelmäßige Thermenwartung ist in Österreich nicht nur eine Frage der Sicherheit und Energieeffizienz,
sondern auch gesetzlich geregelt. Spätestens seit der Wohnrechtsnovelle 2015 ist klar festgelegt,
wer für die Wartung, Reparatur oder den Austausch einer Therme verantwortlich ist.
Hier erfahren Sie alles Wichtige – von rechtlichen Pflichten bis zu praktischen Tipps.
Was die Wohnrechtsnovelle 2015 für Mieter bedeutet
Mit der Wohnrechtsnovelle 2015 wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen,
der die Verantwortlichkeiten rund um Thermen, Warmwasserboiler und Heizgeräte klar regelt.
Sie gilt für Mietobjekte, in denen die Therme mitvermietet wurde – also vom Vermieter bereitgestellt ist.
Wann gilt eine Therme als mitvermietet?
Wenn die Therme bereits beim Einzug vorhanden war,
gilt sie automatisch als mitvermietet – unabhängig davon,
ob der Mietzins dadurch beeinflusst wurde oder nicht.
Pflichten des Vermieters
Bei einer mitvermieteten Therme ist der Vermieter verpflichtet,
für Reparaturen oder den Austausch aufzukommen,
sofern der Mieter seiner Wartungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Für welche Verträge gilt die Regelung?
- Gilt für MRG-Voll- und Teilanwendungsbereich sowie WGG-Verträge
- Betrifft alle bestehenden Mietverträge
- Gilt für alle Fälle ab dem 1. Jänner 2015
Wartungspflicht für Mieter
Die laufende Thermenwartung bleibt Aufgabe des Mieters.
Das bedeutet: Der Mieter muss die regelmäßige Wartung beauftragen und bezahlen.
Wird dies vernachlässigt, kann der Vermieter im Schadensfall Kosten auf den Mieter abwälzen.
💡 Tipp: Sammeln Sie alle Wartungsprotokolle,
um im Fall eines Schadens nachweisen zu können,
dass Sie Ihrer Wartungspflicht nachgekommen sind.
Warum eine regelmäßige Wartung so wichtig ist
Eine gewartete Therme ist sicherer, effizienter und langlebiger.
Doch es gibt noch mehr gute Gründe:
- Sicherheit
Eine schlecht gewartete Gastherme kann durch Abgase (z. B. Kohlenmonoxid) gefährlich werden.
Regelmäßige Wartung schützt Sie und Ihre Familie vor Risiken.
- Funktion
Eine gewartete Therme läuft stabil und fällt seltener aus.
So bleiben Heizung und Warmwasser verlässlich verfügbar – gerade im Winter.
- Energieeffizienz
Saubere Brenner und optimal eingestellte Geräte
reduzieren den Gasverbrauch und senken die Heizkosten spürbar.
- Gesetzliche Pflicht
Laut Mietrechtsgesetz und ÖVGW-Richtlinie G K72
ist die regelmäßige Wartung verpflichtend.
Bei Verstoß drohen Geldstrafen bis zu 7.300 €
oder der Verlust des Schadenersatzanspruchs im Schadensfall.
Wie oft muss eine Therme gewartet werden?
Als Faustregel gilt: Mindestens alle zwei Jahre,
besser jedoch einmal jährlich – besonders bei älteren Geräten.
Die genauen Intervalle hängen vom Hersteller ab.
Die Angaben finden Sie in der Bedienungsanleitung oder im Wartungsheft.
Empfehlung: Lassen Sie die Wartung außerhalb der Heizsaison durchführen,
damit eventuelle Reparaturen rechtzeitig erledigt werden können.
Wer zahlt im Schadensfall?
-
Mieter: zuständig für Wartung & Nachweise
-
Vermieter: verantwortlich für Reparatur oder Austausch
-
Wichtig: Nur wenn der Mieter regelmäßig warten lässt,
trägt der Vermieter die Kosten bei Defekten oder Austausch.
Was kostet eine Thermenwartung in Wien?
Die Kosten hängen vom Gerätetyp und der Anlage ab.
Im Durchschnitt liegt der Preis in Wien zwischen 120 € und 190 €,
bei Kombi-Brennwertthermen bis zu 330 €.
Viele Installationsbetriebe – wie Installateur Graf –
bieten günstige Wartungspakete oder Verträge mit Fixpreis und Erinnerungssystem an.
Was umfasst die Wartung?
Ein professionelles Service beinhaltet:
-
Reinigung aller relevanten Bauteile
-
Überprüfung von Brenner, Abgaswerten und Dichtungen
-
Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen
-
Optimierung der Geräteeinstellungen
-
Ausstellung eines Wartungsprotokolls
| Begriff | Bedeutung | Zuständig |
|---|---|---|
| Wartung | Reinigung & Funktionsprüfung | Mieter |
| Erhaltung | Reparatur oder Austausch defekter Geräte | Vermieter |
Wann erreicht eine Therme ihr Lebensende?
Nach etwa 15 Jahren gilt eine Therme meist als wirtschaftlich veraltet.
Oft empfiehlt sich dann ein Thermentausch auf ein modernes,
energieeffizientes Gerät – der Vermieter trägt die Kosten,
wenn die regelmäßige Wartung nachweisbar erfolgt ist.
Fazit: Thermenwartung ist Sicherheit, Pflicht & Ersparnis
Eine regelmäßige Thermenwartung in Wien ist keine lästige Pflicht,
sondern schützt Sie, Ihr Zuhause und Ihren Geldbeutel.
Mit einer gepflegten Therme vermeiden Sie Ausfälle, sparen Energie
und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.
- Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Wartungstermin rechtzeitig im Sommer,
damit Sie in der Heizsaison entspannt und sicher bleiben.
Jetzt Termin vereinbaren bei Installateur Graf – Ihrem Fachmann für Thermenwartung in Wien & NÖ.
