Die alte Therme ist kaputt oder die Heizung ist in die Jahre gekommen, und schon taucht die Frage auf: Darf ich meine Gastherme austauschen, oder ist das inzwischen verboten? Kaum ein Thema sorgt für so viel Verunsicherung. Schlagzeilen über ein Gasheizungsverbot, Fristen bis 2040 und neue Regeln in Deutschland vermischen sich. In diesem Ratgeber erklären wir, was in Österreich tatsächlich gilt, was in Wien geplant ist, welche Förderung es 2026 gibt und welche Irrtümer sich hartnäckig halten. Stand dieses Beitrags ist Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze: Ja, Sie dürfen Ihre bestehende Gastherme in Österreich weiterhin gegen eine neue Gastherme austauschen. Ein Einbauverbot gilt nur für Neubauten. Ein generelles Gasheizungsverbot für bestehende Gebäude gibt es nicht. Sie müssen also nicht umsteigen, wenn Sie das nicht möchten.

Gastherme austauschen: Die kurze Antwort

Nach der aktuellen Rechtslage auf Bundesebene gilt:

  • Eine funktionierende Gastherme darf weiter betrieben, gewartet und repariert werden.
  • Eine defekte oder alte Gastherme dürfen Sie gegen ein neues Gasgerät austauschen.
  • Es gibt keine gesetzliche Austauschpflicht, die eine bestehende Gasheizung bis zu einem bestimmten Jahr verbietet.
  • Bei einer Gasheizung im Neubau sieht es anders aus: Dort ist der Einbau nicht mehr erlaubt.

Bestehende Gasheizungen dürfen also weiterlaufen, und wer seine Gasheizung austauschen muss, darf wieder auf Gas setzen. Auch wer in einer Mietwohnung die Gastherme austauschen lassen muss, kann bei Gas bleiben. Für Wien ist ein neues Landesgesetz in Vorbereitung. Nach dem bekannten Entwurf bleibt der Tausch einer Gastherme in einer einzelnen Wohnung aber in der Regel möglich. Dazu weiter unten mehr.

Was regelt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz?

Die wichtigste bundesweite Regel ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, kurz EWG. Der Bundesrat hat es am 15. Februar 2024 mit der nötigen Zweidrittelmehrheit beschlossen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Ziel des Gesetzes ist, dass beim Heizen künftig mehr erneuerbare Energien genutzt werden und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sinkt. Wer eine neue Heizung plant, muss deshalb vor allem wissen, ob es sich um einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude handelt.

Einbauverbot im Neubau

Im Kern regelt das Gesetz den Neubau. Dort darf keine Heizung mehr eingebaut werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden kann. Die fossilen Brennstoffe Erdöl, Kohle und Gas sind damit im Neubau ausgeschlossen. Das Verbot gilt ausdrücklich nicht nur für zentrale Heizanlagen, sondern auch für einzelne Gasthermen in Wohnungen. Wer ein Einfamilienhaus neu baut, plant deshalb heute mit einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss oder einer Pelletheizung.

Keine Austauschpflicht im Bestand

Für bestehende Gebäude enthält das beschlossene Gesetz keine Pflicht, eine Gasheizung auszubauen oder beim Tausch auf ein anderes System umzusteigen. Ursprünglich waren deutlich strengere Regeln geplant, etwa ein schrittweiser Ausstieg aus Gasheizungen bis 2040 und Vorgaben für den Tausch defekter Geräte. Diese Pläne wurden im Gesetzgebungsprozess gestrichen. Wer heute seine Gastherme austauschen lässt, darf also wieder ein Gasgerät einbauen, und auch Ihre Heizung im Bestand dürfen Sie weiter nutzen. Auch eine neue Gasheizung im Altbau ist damit weiterhin zulässig.

Öl und Kohle: andere Regeln

Strenger sind die Regeln für Öl- und Kohleheizungen. Für zentrale Ölkessel gibt es bereits seit 2020 ein Einbauverbot. Wer mit Öl heizt, sollte sich deshalb gesondert informieren. Für Gasthermen gelten diese Regeln nicht. Öl- und Gasheizungen werden in Berichten oft in einen Topf geworfen, rechtlich werden sie in Österreich aber unterschiedlich behandelt.

Gasheizung Verbot ab 2040: Was ist dran?

Die Jahreszahl 2040 geistert durch viele Berichte. Sie hat zwei Ursprünge:

  • Der alte Gesetzesentwurf: Frühere Entwürfe des EWG sahen vor, dass bis 2040 alle Gasheizungen ersetzt werden müssen. Dieser Plan ist nicht Gesetz geworden. Einige Seiten im Internet geben trotzdem noch den alten Stand wieder.
  • Die EU-Gebäuderichtlinie: Im März 2024 hat das EU-Parlament die überarbeitete Gebäuderichtlinie beschlossen. Sie setzt sich das Ziel, fossile Heizungen langfristig zu beenden. Laut der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) enthält sie aber kein Verbot. Gasheizungen können demnach auch nach 2040 weiter betrieben und erneuert werden, etwa mit grünem Gas wie Biomethan oder künftig Wasserstoff.

Ein festes Verbot von Gasheizungen für bestehende Wohnungen gibt es in Österreich also derzeit nicht. Die Richtung ist trotzdem klar: Langfristig soll das Heizen klimafreundlicher werden, und der Anteil erneuerbarer Energien soll steigen. Das kann sich 2026 und darüber hinaus in neuen Gesetzen niederschlagen. Für Gasheizungen gibt es derzeit aber kein Enddatum. Auch die Stadt Wien verfolgt mit ihrer Strategie „Raus aus Gas“ das Ziel, die Wärmeversorgung langfristig klimaneutral zu machen. Was das für die Zukunft des Gasnetzes in einzelnen Grätzln bedeutet, ist noch offen.

Was gilt in Wien?

Wien bereitet mit dem Wiener EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz 2026, kurz W-EGUG 2026, eigene Regeln vor. Laut einem Bericht der Immobilien-Redaktion lag im Sommer 2026 ein Entwurf vor. Für Mieter und Eigentümer sind zwei Punkte besonders wichtig:

  • Gastherme in einer Wohnung: Der bloße Austausch einer Gastherme oder eines Gaskonvektors in einer einzelnen Wohnung gegen ein moderneres Gerät gilt nach den Erläuterungen in der Regel nicht als Änderung am gebäudetechnischen System. Er löst also keine Pflicht zum Umstieg aus.
  • Gasheizung für mehrere Wohnungen: Muss eine zentrale Gasheizung für mehrere Wohnungen getauscht werden, kann unter Umständen der Umstieg auf ein alternatives Energiesystem vorgeschrieben werden.

Wer in Wien die Gastherme austauschen möchte, muss nach heutigem Stand also keine Sorge haben. Ob und in welcher Form das W-EGUG 2026 beschlossen wird, war zum Zeitpunkt dieses Beitrags offen. Wir aktualisieren den Ratgeber, sobald es Neuigkeiten gibt. Für Neubauten sieht der Entwurf zudem vor, dass sie nach 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden.

Was gilt in Niederösterreich?

Auch in Niederösterreich gilt das bundesweite Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Ein Verbot, eine bestehende Gastherme im Altbau gegen ein neues Gasgerät zu tauschen, ist uns für Niederösterreich nicht bekannt. Bauvorschriften für Neubauten regelt das Land zusätzlich selbst. Wer neu baut oder umfassend saniert, sollte sich deshalb bei der Gemeinde oder Baubehörde informieren. Viele Hausbesitzer im Wiener Umland prüfen beim Tausch ohnehin, ob eine Wärmepumpe für ihr Einfamilienhaus in Frage kommt.

Gasheizung Verbot gekippt? Achtung bei deutschen Meldungen

Viele Berichte über neue Heizregeln stammen aus Deutschland. Dort gelten eigene Gesetze mit eigenen Fristen. Diese Regeln gelten in Österreich nicht. Damit Sie die Schlagzeilen richtig einordnen können, hier ein kurzer Überblick.

Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das deutsche Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, enthielt die bekannte 65-Prozent-Regel: Neu eingebaute Heizungen sollten mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Für bestehende Gebäude in großen Städten sollte diese Vorgabe ab dem 1. Juli 2026 gelten, in kleineren Gemeinden ab Mitte 2028. Außerdem kannte das GEG eine Austauschpflicht für bestimmte Standardkessel, die älter als 30 Jahre sind. Deshalb lesen Sie in vielen Artikeln, dass ab Juli 2026 neue Gas- oder Ölheizungen kaum noch erlaubt seien.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Diese Meldungen sind inzwischen auch für Deutschland überholt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde im Juli 2026 vom Bundestag beschlossen und ist laut Fachpresse Ende Juli 2026 in Kraft getreten. Die Regel mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie wurde abgeschafft. Der Einbau von Gasheizungen bleibt in Deutschland möglich. Stattdessen gilt ab 2029 eine sogenannte Bio-Treppe: Neue Öl- und Gasheizungen müssen einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen. Ab 2045 sollen die Brennstoffe in Deutschland vollständig klimaneutral sein.

Wenn Sie also lesen, dass ein Gasheizungsverbot gekippt wurde oder eine Quote gilt ab 2029, betrifft das Deutschland. Prüfen Sie bei solchen Meldungen immer, ob sie sich auf Deutschland oder auf Österreich beziehen.

Häufige Irrtümer rund um den Austausch der Gastherme

  • Irrtum: „Gas auf Gas ist verboten.“ Falsch. Im Bestand dürfen Sie eine Gastherme gegen eine neue Gastherme tauschen.
  • Irrtum: „Alte Gasheizungen müssen bis 2030, 2035 oder 2040 raus.“ Solche Fristen standen in früheren Entwürfen, wurden aber nicht beschlossen.
  • Irrtum: „Eine funktionierende Therme muss ausgebaut werden.“ Falsch. Sie dürfen Ihre Gastherme weiter betreiben, warten und reparieren.
  • Irrtum: „Die EU verbietet Gasheizungen.“ Die EU-Gebäuderichtlinie setzt Ziele, enthält aber laut ÖVGW kein Verbot.
  • Irrtum: „Die 65-Prozent-Regel gilt auch bei uns.“ Falsch. Diese Vorgabe stammt aus dem deutschen GEG und wurde dort inzwischen abgeschafft.

Förderung 2026: Was wird beim Heizungstausch unterstützt?

Eine wichtige Frage beim Tausch ist, ob es eine staatliche Förderung gibt. Hier gilt: Eine neue Gasheizung wird nicht gefördert. Unterstützt wird der Umstieg weg von fossilen Brennstoffen.

Der Bund fördert mit der Aktion „Kesseltausch 2026“ den Ersatz alter Heizungen auf Basis von Öl, Gas, Kohle oder Strom durch ein klimafreundliches Heizsystem. Gefördert werden vorrangig der Anschluss an Nah- oder Fernwärme und, wenn dieser nicht möglich ist, eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe. Laut Infoblatt der Sanierungsoffensive ist die Förderung auf einen Teil der förderfähigen Kosten begrenzt. Für eine zusätzliche Solarthermie-Anlage gibt es einen Bonus. Anträge sind laut Infoblatt längstens bis Ende 2026 möglich, solange Budget vorhanden ist. Dazu kommen je nach Bundesland eigene Programme in Wien und Niederösterreich. Da sich Bedingungen und Fristen ändern, sollten Sie vor dem Tausch immer den aktuellen Stand prüfen.

Gasheizung oder Wärmepumpe: Wann lohnt sich ein Umstieg?

Dass ein Tausch erlaubt ist, heißt nicht, dass er immer die beste Lösung ist. Bei steigenden Kosten für Erdgas und CO2 lohnt sich ein Blick auf Alternativen zur Gasheizung. Diese Heizsysteme kommen in Wien und Niederösterreich am häufigsten in Frage:

Fernwärme

Wer von Gas umsteigen möchte, prüft zuerst die Fernwärme. Liegt in Ihrer Straße eine Fernwärmeleitung, kann ein Anschluss eine bequeme Alternative sein. In vielen Wiener Wohnhäusern ist das die naheliegende Lösung.

Wärmepumpe

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist vor allem in gut gedämmten Häusern mit Fußbodenheizung sinnvoll. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe arbeitet besonders effizient, wenn niedrige Vorlauftemperaturen reichen. Im unsanierten Altbau mit kleinen Heizkörpern muss die Heizleistung genau geplant werden. Moderne Wärmepumpen heizen auch im Winter zuverlässig, brauchen aber eine gute Planung. Wärmepumpen lassen sich auch gut mit einer Photovoltaikanlage oder Solarthermie kombinieren, wenn Sie selbst erneuerbare Energien nutzen möchten.

Hybridlösung

In manchen Gebäuden wird eine Gastherme kombiniert mit einer Wärmepumpe. Die Wärmepumpe übernimmt dann den Großteil des Jahres, die Gastherme springt an sehr kalten Tagen ein.

Moderne Gastherme mit Brennwerttechnik

Bleiben Sie bei Gas, ist eine moderne Gastherme mit Brennwerttechnik deutlich sparsamer als eine veraltete Heizwerttherme. Die höhere Effizienz senkt den Verbrauch und damit die Betriebskosten. Einen Überblick über die Heizsysteme finden Sie im Ratgeber Was ist eine Gastherme? Die Unterschiede zwischen Brennwert- und Kombithermen erklären wir im Ratgeber Brennwerttherme vs. Kombitherme.

Welche Heizung und welches Heizsystem passt, hängt vom Gebäude, vom Energiebedarf und vom Budget ab. Die Kosten für eine neue Wärmepumpe liegen meist höher als für eine neue Gastherme, dafür gibt es eine Förderung. Für eine Gastherme gibt es keine Förderung, dafür sind die Kosten für die Installation oft geringer. Klären Sie auch, ob zusätzliche Kosten durch Umbauten an Kamin, Heizkörpern oder Elektrik entstehen.

Darauf sollten Sie beim Gastherme austauschen achten

Wenn Sie Ihre Gastherme austauschen und sich für ein neues Gasgerät entscheiden, sind diese Punkte wichtig:

  • Alter der Anlage: Die Lebensdauer einer Gastherme liegt meist bei 15 bis 20 Jahren. Alte Heizungen verlieren mit der Zeit an Effizienz, und Ersatzteile werden knapp.
  • Fachbetrieb beauftragen: Die Installation von Gasgeräten dürfen nur befugte Installateure durchführen.
  • Abgasweg prüfen: Beim Umstieg auf Brennwerttechnik muss der Kamin oft angepasst werden.
  • Heizleistung richtig wählen: Ein zu großer Kessel taktet häufig und arbeitet nicht effizient.
  • Mietwohnung: Ist die Therme mitvermietet und funktioniert nicht mehr, muss laut Arbeiterkammer seit 2015 der Vermieter die Reparatur oder den Austausch übernehmen.
  • Zeit einplanen: Ein einfacher Tausch ist meist an einem Tag erledigt. Mehr dazu im Ratgeber Wie lange dauert ein Thermentausch?
  • Wartung nach dem Tausch: Die erste Wartung ist in der Regel ein Jahr nach dem Einbau fällig. Eine regelmäßige Wartung hält die Heizungsanlage sicher und effizient und verlängert die Lebensdauer Ihrer Heizung.

Wer seine alte Gastherme jetzt tauscht, sollte das Gerät so wählen, dass es auch in den nächsten 15 bis 20 Jahren gut zum Gebäude passt. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer Seite zum Thermentausch.

Überblick: Rechtslage zum Gastherme austauschen (Stand Oktober 2026)

Situation Rechtslage in Österreich
Funktionierende Gastherme weiter betreiben Erlaubt
Gastherme warten und reparieren Erlaubt
Alte Gastherme gegen neue Gastherme tauschen Im Bestand erlaubt
Gasheizung im Neubau einbauen Nicht erlaubt laut Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Neuen Ölkessel einbauen Seit 2020 nicht mehr erlaubt
Pflicht zum Ausbau bis 2040 Nicht beschlossen
Gastherme in einer Wiener Wohnung tauschen Nach dem Entwurf des W-EGUG 2026 in der Regel weiter möglich
Zentrale Gasheizung für mehrere Wohnungen in Wien tauschen Laut Entwurf kann ein Umstieg vorgeschrieben werden
Förderung für eine neue Gasheizung Keine, gefördert wird nur der Umstieg
65-Prozent-Regel und Bio-Treppe aus Deutschland Gelten in Österreich nicht

Fazit: Der Tausch der Gastherme ist weiterhin erlaubt

Wer in Österreich seine Gastherme austauschen möchte, darf das derzeit tun. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz verbietet Gasheizungen nur im Neubau, eine Austauschpflicht für bestehende Anlagen gibt es nicht. In Wien bleibt der Tausch einer Therme in einer einzelnen Wohnung nach dem bekannten Entwurf des neuen Landesgesetzes in der Regel möglich, bei zentralen Anlagen für mehrere Wohnungen kann es strengere Vorgaben geben. Ihre Heizung im Bestand ist von keinem Verbot betroffen. Lassen Sie sich von Meldungen über deutsche Gesetze oder alte Entwürfe nicht verunsichern. Prüfen Sie beim Tausch aber ehrlich, ob eine moderne Brennwerttherme oder ein Umstieg auf Fernwärme oder Wärmepumpe langfristig die bessere Wahl ist. Für den Tausch und die anschließende Thermenwartung Wien berät Sie unser Thermen Kundendienst gerne persönlich.

Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage sachlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Förderungen können sich ändern. Stand: Oktober 2026.