Ein Brief der Hausverwaltung, ein Hinweis des Netzbetreibers oder eine Frage beim Wohnungskauf: Früher oder später stoßen viele Eigentümer und Mieter in Wien und Niederösterreich auf die Abkürzung GK71. Dahinter steckt die ÖVGW-Richtlinie G K71, nach der Gasanlagen in Gebäuden regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden. In diesem Ratgeber erklären wir, was die ÖVGW-Richtlinie G K71 bedeutet, was bei der GK71 Überprüfung kontrolliert wird, welche Ergebnisse möglich sind, wer dafür verantwortlich ist und warum sie die regelmäßige Thermenwartung nicht ersetzt.

Was ist die ÖVGW-Richtlinie G K71?

Zuerst eine kurze Definition: Die ÖVGW ist die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach. Sie erstellt technischen Regeln, nach denen Installateure in ganz Österreich arbeiten. Die ÖVGW-Richtlinie G K71 beschreibt die wiederkehrende Überprüfung bestehender Gasanlagen in Gebäuden. Die Richtlinie legt fest, wie Gasanlagen gemäß dem Stand der Technik geprüft werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Gasinstallation noch dicht und sicher ist.

Gemeint ist dabei nicht nur die Therme, sondern die gesamte Gasanlage: von der Leitung im Stiegenhaus über den Gaszähler bis zu den Geräten in der Wohnung. Im Alltag spricht man meist kurz von der GK71 Überprüfung oder einfach von der GK.

Die G K-Serie der ÖVGW

Die ÖVGW-Richtlinie G K71 ist Teil einer ganzen Reihe von Regelwerken für Kunden-Erdgasanlagen, der sogenannten G K-Serie. Zusammen mit G K63 und G K72 legen diese ÖVGW-Richtlinien die Anforderungen an Errichtung, Betrieb und Überprüfung von Gasanlagen fest. Laut Wiener Fachbetrieben gelten sie seit 1. Jänner 2017 und haben ältere Regelwerke wie G1, G4, G10 und G12 abgelöst. Deshalb liest man manchmal noch die Bezeichnung G10/G K71.

Warum gibt es diese Überprüfung?

Erdgas ist ein sicherer Energieträger, solange die Anlage dicht ist. Gasleitungen altern aber. Verschraubungen lockern sich, Dichtungen werden spröde, und bei Umbauten wird eine Leitung manchmal unbemerkt beschädigt. Kleine Undichtheiten fallen im Alltag oft nicht auf. Eine Überprüfung gemäß ÖVGW-Richtlinie G K71 macht solche Schwachstellen sichtbar, bevor daraus eine Gefahr für Ihre Sicherheit entsteht.

Wie oft ist eine GK71 Überprüfung fällig?

Wie oft die Gasanlage überprüft werden muss, hängt vom Bundesland ab:

  • Wien: Laut einem Merkblatt der Stadt Wien sind Gasinnenanlagen gemäß den ÖVGW-Regeln G K71 und G K72 mindestens alle 15 Jahre wiederkehrend zu überprüfen. Für Wien gilt also: Gasanlagen alle 15 Jahre prüfen lassen, bei Bedarf auch früher.
  • Niederösterreich: Laut EVN schreibt das NÖ Gassicherheitsgesetz eine wiederkehrende sicherheitstechnische Überprüfung zumindest alle 12 Jahre vor.
  • Andere Bundesländer: Hier gilt jeweils eine eigene landesrechtliche Bestimmung. Die Linz AG nennt für Oberösterreich ebenfalls 15 Jahre.

Der Befund ist also nicht unbegrenzt gültig. Eine regelmäßige Überprüfung ist erforderlich, und nach Umbauten oder bei Problemen kann eine zusätzliche Prüfung sinnvoll sein.

Was wird bei der GK71 Überprüfung geprüft?

Die Überprüfung gemäß der ÖVGW-Richtlinie umfasst alle Teile der Gasinstallation, die zugänglich sind. Dazu gehören in der Regel:

  • Steigleitung und Verteilungsleitung im Bereich des Stiegenhauses
  • Verbrauchsleitung bis in die Wohnung
  • Gaszähleranlage und deren Anschlüsse
  • Hauptabsperreinrichtung und die Gashähne an den Geräten
  • Geräteanschlussleitungen zu Therme und Gasherd
  • Gasgeräte und ihre Aufstellung
  • Abgasführung und Verbrennungsluftversorgung

Zusätzlich kontrolliert der Techniker, ob bauliche Veränderungen die Luftzufuhr der Gasgeräte beeinträchtigen, etwa neue dichte Fenster oder verschlossene Lüftungsöffnungen.

So läuft die GK71 Überprüfung ab

Eine Überprüfung gemäß der ÖVGW-Richtlinie GK71 folgt einem festen Ablauf. Eine wichtige Anforderung ist, dass alle Teile der Anlage für den Techniker erreichbar sind.

  1. Termin vereinbaren: Oft organisiert die Hausverwaltung die Prüfung für das ganze Haus. Die Bewohner werden vorab informiert, weil der Techniker Zugang zu den Wohnungen braucht.
  2. Gaszufuhr absperren: Für die Prüfung wird das Gas kurz abgesperrt. Therme und Gasherd sind in dieser Zeit nicht in Betrieb.
  3. Sichtprüfung: Der Techniker kontrolliert alle zugänglichen Leitungen, Armaturen und Verbindungen.
  4. Dichtheitsprüfung: Mit einem Messgerät wird geprüft, ob die Gasleitung dicht ist.
  5. Gebrauchsfähigkeitsprüfung: Zeigt sich eine Undichtheit, misst der Techniker die Leckrate, in der Regel unter Betriebsdruck. Sie gibt an, wie viel Gas pro Stunde entweicht.
  6. Prüfung von Geräten und Abgasweg: Gasgeräte, Absperrungen und die Luftzufuhr werden kontrolliert.
  7. Prüfbefund: Zum Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Befund über das Ergebnis.

Welche Ergebnisse sind möglich?

Entscheidend für das Ergebnis ist die gemessene Leckrate. Je nach Dichtheit der Anlage gibt es drei Möglichkeiten:

Anlage gebrauchsfähig

Ist die Anlage dicht oder liegt die Leckrate im zulässigen Bereich, ist sie technisch in Ordnung und gilt als gebrauchsfähig. Es wird ein positiver Befund ausgestellt, und Sie können Ihre Geräte wie gewohnt nutzen.

Mängel mit Frist zur Sanierung

Bei kleineren Undichtheiten ist die Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt. Die Anlage darf meist weiter genutzt werden, muss aber innerhalb einer Frist saniert werden. Laut Wiener Fachbetrieben liegt diese Frist je nach Leckrate bei bis zu 6 Monaten, bei größeren Undichtheiten bei wenigen Wochen.

Anlage gesperrt

Ist die Undichtheit zu groß, wird die Anlage sofort gesperrt. Erst wenn die Gasleitung saniert und erneut überprüft wurde, darf sie wieder in Betrieb gehen.

Welche Grenzwerte und Fristen im Detail gelten, legt die ÖVGW-Richtlinie G K71 fest. Ihr Fachbetrieb erklärt Ihnen das Ergebnis im Befund.

Sanierung undichter Gasleitungen

Ist eine Leitung undicht, gibt es zwei Wege der Sanierung. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt von der Leckrate, dem Zustand der Leitung und ihrer Lage ab.

  • Klassische Sanierung: Die undichte Stelle wird freigelegt und das betroffene Leitungsstück getauscht. Liegt die Leitung in der Wand, sind dafür oft Stemmarbeiten nötig.
  • Innensanierung: Bei diesem Verfahren wird vereinfacht gesagt ein spezielles Dichtmittel in die Leitung gepresst, das undichte Stellen von innen verschließt. Der große Vorteil: Sie müssen die Wand nicht stemmen, und es entsteht kaum Staub.

Nach jeder Sanierung wird die Leitung erneut überprüft. Erst wenn sie wieder dicht ist, wird sie freigegeben. Ob sich eine Leitung durch Abdichten von innen retten lässt, kann nur ein Fachbetrieb mit entsprechender Expertise beurteilen.

Wer ist für die GK71 Überprüfung verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Gasanlage. Laut dem Merkblatt der Stadt Wien ist die Zuständigkeit dabei aufgeteilt:

  • Eigentümer und Hausverwaltung sind für die Verteilungsleitungen im Haus zuständig, etwa die Steigleitung und den Bereich der Gaszähler.
  • Wohnungsnutzer, also auch Mieter, sind laut Stadt Wien für die Leitungen in der Wohnung und die eigenen Gasgeräte verantwortlich.

In der Praxis organisiert trotzdem oft die Hausverwaltung die GK71 Überprüfung für das ganze Haus. Bei Fragen zu Ihrem Mietvertrag oder Ihrer Wohnung hilft Ihnen die Hausverwaltung weiter. Die Überprüfung durchführen dürfen nur befugte Fachkräfte, also ein Installateur, der für Gasinstallationen berechtigt ist.

GK71 Überprüfung und Thermenwartung: Der Unterschied

Viele verwechseln die beiden Termine. Dabei prüfen sie ganz unterschiedliche Dinge:

  • Die Thermenwartung kümmert sich um das Gerät selbst. Brenner und Wärmetauscher werden gereinigt, Bauteile geprüft und die Abgaswerte eingestellt. Laut Stadt Wien ist im Allgemeinen mit einem Wartungsintervall von zwei Jahren zu rechnen, sofern der Hersteller nichts anderes vorgibt. Wir empfehlen eine jährliche Wartung.
  • Die GK71 Überprüfung betrifft die gesamte Gasanlage, vor allem die Leitungen. Sie ist in Wien mindestens alle 15 Jahre fällig.
  • Der Rauchfangkehrer kontrolliert zusätzlich regelmäßig die Abgasanlage.

Für kleine Gas-Durchlauferhitzer gilt in Wien zusätzlich eine eigene Verordnung, die ebenfalls eine regelmäßige Wartung alle zwei Jahre vorsieht.

Die eine Prüfung ersetzt die andere also nicht. Auch ein positiver GK71 Befund bedeutet nicht, dass Ihre Therme sauber und sicherheitstechnisch optimal eingestellt ist. Wann die Wartung fällig ist, lesen Sie im Ratgeber Wann muss die Thermenwartung gemacht werden? Wie lange ein Wartungstermin dauert, erfahren Sie im Ratgeber Wie lange dauert eine Thermenwartung?

Wann eine zusätzliche Überprüfung sinnvoll ist

Neben dem regulären Intervall gibt es Anlässe, bei denen Sie die Gasanlage prüfen lassen sollten:

  • Nach Umbauten: Werden Wände versetzt, Fenster getauscht oder Leitungen verlegt, kann sich die Luftzufuhr der Geräte ändern.
  • Nach einem Gerätetausch: Wird eine neue Therme oder ein neuer Gasherd angeschlossen, prüft der Fachbetrieb die Dichtheit der Anschlüsse. Mehr zum Thermentausch lesen Sie auf unserer Leistungsseite.
  • Beim Kauf oder Verkauf einer Wohnung: Ein aktueller Befund gibt Käufern und Verkäufern Sicherheit.
  • Nach längerem Leerstand: War die Gasanlage lange außer Betrieb, ist eine Kontrolle vor der Wiederinbetriebnahme sinnvoll.

Wichtig: Riechen Sie Gas, warten Sie nicht auf eine Überprüfung. Lüften Sie, verlassen Sie die Wohnung und rufen Sie von draußen den Gas-Notruf 128 an. Alle Schritte finden Sie im Ratgeber Gasgeruch an der Therme.

Überblick: Die ÖVGW-Richtlinie G K71 auf einen Blick

Frage Antwort
Was regelt die ÖVGW-Richtlinie G K71? Die wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen in Gebäuden
Was wird geprüft? Leitungen, Gaszähleranlage, Hauptabsperreinrichtung, Geräteanschlüsse, Gasgeräte und Abgasführung
Wie oft in Wien? Mindestens alle 15 Jahre laut Stadt Wien
Wie oft in Niederösterreich? Zumindest alle 12 Jahre laut EVN
Wer ist verantwortlich? Eigentümer für die Hausleitungen, Wohnungsnutzer für Leitungen und Geräte in der Wohnung
Wer darf prüfen? Ein befugter Fachbetrieb für Gasinstallationen
Welche Ergebnisse gibt es? Gebrauchsfähig, Sanierung mit Frist oder sofortige Sperre
Ersetzt sie die Thermenwartung? Nein, die Therme braucht zusätzlich eine regelmäßige Wartung

Fazit: GK71 Überprüfung und Thermenwartung gehören zusammen

Die ÖVGW-Richtlinie G K71 sorgt dafür, dass Gasanlagen in Gebäuden in regelmäßigen Abständen auf Dichtheit und Sicherheit überprüft werden. In Wien ist die Prüfung mindestens alle 15 Jahre fällig, in Niederösterreich zumindest alle 12 Jahre. Die GK71 Überprüfung umfasst Leitungen, Zähler, Absperrungen und Geräte und endet mit einem schriftlichen Befund. Ist die Anlage undicht, muss sie je nach Leckrate saniert oder sofort gesperrt werden. Wichtig ist: Die GK71 Überprüfung ersetzt nicht die regelmäßige Wartung Ihrer Therme. Für die Thermenwartung Wien und alle Fragen rund um Ihr Gasgerät ist unser Thermen Kundendienst in Wien und Niederösterreich für Sie da.

Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage sachlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.