Muss ich meine Therme warten lassen, oder ist das nur eine Empfehlung? Diese Frage stellen sich viele Eigentümer und Mieter in Wien und Niederösterreich. Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn in Österreich gibt es kein eigenes „Thermenwartungsgesetz“. Trotzdem ist die Thermenwartung gesetzlich vorgeschrieben, wenn auch über mehrere Wege. In diesem Ratgeber erklären wir, welche Regeln gelten, wer verantwortlich ist und welche Folgen drohen, wenn die Wartung ausbleibt. Stand dieses Beitrags ist Oktober 2026.

Kurz gesagt: Ja, in der Praxis ist die Thermenwartung in Österreich Pflicht. Gasgeräte müssen nach den Vorgaben des Herstellers von befugtem Fachpersonal gewartet werden, laut Stadt Wien üblicherweise alle zwei Jahre. Dazu kommen gesetzliche Abgasmessungen und die Überprüfung der Gasleitungen. Die genauen Regeln sind Ländersache.

Thermenwartung gesetzlich vorgeschrieben: Wie ist die Rechtslage?

Ein bundesweites Gesetz, das die Thermenwartung ausdrücklich regelt, gibt es in Österreich nicht. Gasanlagen, Feuerungsanlagen und Bauvorschriften sind Sache der Bundesländer. Deshalb hängt die Antwort auf die Frage, ob die Thermenwartung gesetzlich vorgeschrieben ist, davon ab, wo Sie wohnen. In Wien und Niederösterreich ergibt sich die Pflicht aus drei Bausteinen:

  • Wartung der Gasgeräte nach den Vorgaben des Herstellers und den technischen Regeln der ÖVGW
  • Abgasmessung nach dem jeweiligen Landesrecht
  • Wiederkehrende Überprüfung der Gasleitungen

Diese drei Bausteine werden oft verwechselt. Wir erklären sie der Reihe nach.

Was gilt in Wien?

Wartung der Gasgeräte

Laut einem Merkblatt der Stadt Wien (MA 36) sind Gasgeräte innerhalb der vom Hersteller angegebenen Intervalle zu warten, außerdem bei Funktionsstörungen. Gibt der Hersteller keine Frist vor, erfolgt die Wartung nach dem Zustand des Geräts, üblicherweise alle zwei Jahre. Geräte mit Strömungssicherung sind laut Stadt Wien spätestens alle zwei Jahre zu warten, weil bei ihnen Abgas austreten kann.

Die Wartung darf nur befugtes Fachpersonal durchführen, etwa ein Servicetechniker des Herstellers oder ein entsprechend geschulter Installateur. Sie umfasst unter anderem die Funktionskontrolle, die Prüfung der Sicherheitsteile und die Reinigung von Brenner, Wärmetauscher und Abgasweg. Das Fachpersonal bestätigt die Wartung schriftlich und bringt eine Wartungsplakette am Gerät an. Die Stadt Wien verweist dabei auf die ÖVGW-Regeln für Kunden-Erdgasanlagen, also die Richtlinien G K71 und G K72. Mehr dazu in unseren Ratgebern zur ÖVGW-Richtlinie G K71 und zur ÖVGW-Richtlinie G K72.

Abgasmessung nach dem Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz

Unabhängig von der Wartung schreibt das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 eine regelmäßige Überprüfung der Abgaswerte vor. Laut § 23 WHKG 2015 gilt für Gasfeuerungen unter 26 kW, also die typische Wohnungstherme, ein Intervall von vier Jahren. Bei 26 bis unter 50 kW sind es zwei Jahre, darüber jährlich. Bei einem positiven Ergebnis bekommt das Gerät eine Prüfplakette.

Überprüfung der Gasleitungen

Die Gasinnenanlage, also die Gasleitungen, muss in Wien laut Stadt Wien mindestens alle 15 Jahre wiederkehrend überprüft werden. Für die Verteilungsleitungen im Haus ist der Eigentümer oder die Hausverwaltung zuständig, für die Leitungen nach dem Zähler und die Gasgeräte in der Wohnung der Wohnungsnutzer.

Was gehört zu einer ordnungsgemäßen Wartung?

Ist die Thermenwartung gesetzlich vorgeschrieben, muss sie auch richtig gemacht werden. Die Pflicht ist nur erfüllt, wenn die Wartung fachgerecht durchgeführt wird. Ein kurzer Blick auf das Gerät reicht nicht. Laut Stadt Wien umfasst eine Wartung unter anderem Funktionskontrolle, Prüfung der Sicherheitsteile und Reinigung. In der Praxis gehören dazu:

  • Reinigung des Gasbrenners und Kontrolle der Flamme
  • Reinigung des Wärmetauschers, damit die Wärme gut ins Heizwasser kommt
  • Kontrolle des Abgasweges und der Sicherheitseinrichtungen
  • Prüfung von Dichtung und Anschlüssen auf Gas- und Wasserseite
  • Kontrolle von Druck und Ausdehnungsgefäß, bei Bedarf Entlüftung der Heizkörper
  • Austausch von Verschleißteilen, wenn nötig und nach Rücksprache
  • Prüfung der Funktionstüchtigkeit zum Abschluss
  • Wartungsprotokoll und Wartungsplakette als Nachweis

Erst wenn der Wärmetauscher gereinigt, der Brenner eingestellt und alles dokumentiert ist, gilt die Wartung der Therme als ordnungsgemäß erledigt. Verschleißteile wie Dichtungen oder Elektroden werden dabei bei Bedarf ersetzt.

Was gilt in Niederösterreich?

In Niederösterreich regelt das NÖ Gassicherheitsgesetz 2002 die wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen. Laut § 12 NÖ GSG 2002 müssen melde- und bewilligungsfreie ortsfeste Gasanlagen höchstens alle zwölf Jahre überprüft werden, bewilligungspflichtige Anlagen höchstens alle sechs Jahre. Für die Wartung der Geräte verweist das Gesetz auf die Regeln der Technik, also auf ÖVGW-Richtlinien und Herstellerangaben. Ein eigenes Wartungsintervall nennt das Gesetz nicht.

Zusätzlich schreibt die NÖ Bauordnung eine periodische Überprüfung von Zentralheizungsanlagen ab 6 kW vor. Wird dabei ein Mangel festgestellt, muss er laut § 32 NÖ Bauordnung binnen sechs Wochen behoben werden. Verstöße gegen die Prüfpflichten nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz sind Verwaltungsübertretungen und können mit Geldstrafen geahndet werden.

Und in den anderen Bundesländern?

Auch in den übrigen Bundesländern gibt es eigene Regeln für Gasanlagen und Feuerungsanlagen. Intervalle und Zuständigkeiten unterscheiden sich im Detail. Gemeinsam ist allen: Gasgeräte müssen sicher betrieben und nach den Regeln der Technik gewartet werden. Wer außerhalb von Wien und Niederösterreich wohnt, sollte sich beim örtlichen Installateur oder Rauchfangkehrer informieren.

Wer ist für die Thermenwartung verantwortlich?

Ist die Thermenwartung gesetzlich vorgeschrieben, stellt sich sofort die nächste Frage: Wer muss sich darum kümmern? Das hängt davon ab, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.

Eigentümer

Wer in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus wohnt, ist selbst für die Wartung der Therme verantwortlich. Das gilt auch für die Abgasmessung und die Überprüfung der Leitungen in der Wohnung.

Mieter

Ist die Therme mitvermietet, gilt laut Arbeiterkammer Wien seit 2015: Der Mieter ist für die regelmäßige Wartung zuständig und trägt die Kosten. Der Vermieter muss dagegen eine kaputte Therme reparieren oder tauschen. Das gilt im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, also vor allem in Altbauten vor 1945 und in geförderten Nachkriegsbauten. Die Arbeiterkammer hält ein Wartungsintervall von zwei Jahren für vernünftig.

Diese Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter geht auf die Wohnrechtsnovelle 2015 zurück, die das Mietrechtsgesetz (MRG) geändert hat. Seither gilt: Wer zahlt was? Für die Wartung müssen die Mieter die Kosten tragen. Ist dagegen eine defekte Therme mitvermietet, trägt der Vermieter die Reparaturkosten. Laut Arbeiterkammer Niederösterreich gilt das nicht nur für Thermen, sondern auch für mitvermietete Boiler und andere Warmwassergeräte. Für die Wartung zahlt also der Mieter die Kosten, für Reparatur und Tausch der Vermieter.

Eine Vereinbarung im Mietvertrag, die pauschal eine jährliche Wartung vorschreibt, hat der Oberste Gerichtshof laut Konsumentenfragen des Sozialministeriums für unwirksam erklärt. Maßgeblich bleiben die Herstellervorgaben und der Zustand des Geräts. Die Mietervereinigung weist außerdem darauf hin, dass der Vermieter nachweisen muss, dass ein Schaden durch fehlende Wartung entstanden ist, wenn er Kosten zurückfordern will. Als Mieter sollten Sie die Therme deshalb regelmäßig warten lassen und alle Wartungsbelege aufbewahren, auch über das Ende vom Mietverhältnis hinaus.

Vermieter und Hausverwaltung

Vermieter haben nach dem MRG die Erhaltungspflicht für eine mitvermietete Therme. Ist die Therme defekt, müssen sie sie reparieren oder tauschen. Gemeinsam mit der Hausverwaltung sind sie außerdem für die Überprüfung der gemeinsamen Gasleitungen im Haus zuständig. Für Mieter und Vermieter gilt also eine klare Rollenverteilung: Die Wartungspflicht liegt beim Mieter, die Erhaltung beim Vermieter.

Welche Folgen drohen ohne Thermenwartung?

Weil die Thermenwartung gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Sie sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch wenn bei der reinen Wartung selten jemand kontrolliert, hat eine ausbleibende Thermenwartung handfeste Folgen:

  • Sicherheit: Eine verschmutzte Therme verbrennt das Gas schlechter. Dabei kann Kohlenmonoxid entstehen, das farblos und geruchlos ist.
  • Abgasmessung: Eine ungewartete Therme hält die Grenzwerte eher nicht ein. Der Mangel muss dann behoben werden.
  • Haftung als Mieter: Entsteht durch fehlende Wartung ein Schaden, kann der Vermieter laut Arbeiterkammer einen Teil der Kosten zurückverlangen.
  • Garantie und Versicherung: Viele Hersteller setzen eine regelmäßige Wartung voraus. Auch die Versicherung kann im Schadensfall nach dem Nachweis fragen.
  • Umwelt: Eine schlecht eingestellte Therme stößt mehr Schadstoffe aus.
  • Kosten: Ungewartete Geräte können deutlich mehr Energie verbrauchen. Den erhöhten Gasverbrauch spüren Sie direkt bei den Energiekosten, und häufigere Ausfälle kommen am Ende teurer als eine regelmäßige Wartung.
  • Lebensdauer: Regelmäßig gewartete Geräte halten länger als Thermen, die nie gewartet werden.

Mehr dazu im Ratgeber Gastherme nicht gewartet.

Wie oft muss die Therme gewartet werden?

Dass die Thermenwartung gesetzlich vorgeschrieben ist, sagt noch nichts über das genaue Intervall. Maßgeblich ist das Wartungsintervall des Herstellers. Gibt es keines, gilt laut Stadt Wien üblicherweise eine Wartung alle zwei Jahre. Die Wartungsintervalle finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihrer Gastherme. Viele Fachbetriebe empfehlen, die Therme jährlich warten zu lassen, vor allem bei älteren Geräten. Am besten sollten Sie die Wartung außerhalb der Heizperiode durchführen lassen, also im Sommer oder Frühherbst. Dann ist ein Wartungstermin leichter zu bekommen, und Sie haben im Winter eine funktionierende Heizung. Wann der richtige Zeitpunkt ist, lesen Sie im Ratgeber Wann muss eine Thermenwartung gemacht werden? Damit kein Termin vergessen wird, kann ein Thermenwartungsvertrag sinnvoll sein.

Was kostet die Erfüllung der Wartungspflicht?

Auch wenn die Thermenwartung gesetzlich vorgeschrieben ist, bleibt sie bezahlbar. Die Kosten für die Wartung hängen vom Gerät, vom Zustand und vom Aufwand ab. Bei einer Thermenwartung in Wien rechnen Sie bei uns in der Regel mit 150 bis 250 Euro inklusive Anfahrtspauschale. Müssen Verschleißteile getauscht werden, kommen die Materialkosten dazu. Die Wartungskosten sind im Vergleich zu einem Ausfall im Winter oder einem vorzeitigen Thermentausch überschaubar. Alle Details zu den Kosten für die Thermenwartung finden Sie im Ratgeber Thermenwartung Wien Kosten.

Überblick: Welche Pflichten gelten in Wien und Niederösterreich?

Pflicht Was gilt (Stand Oktober 2026)
Wartung der Therme in Wien Nach Herstellerangabe, sonst üblicherweise alle zwei Jahre
Geräte mit Strömungssicherung in Wien Wartung spätestens alle zwei Jahre
Nachweis der Wartung Schriftlich und mit Wartungsplakette
Abgasmessung Wien (unter 26 kW) Alle vier Jahre laut § 23 WHKG 2015
Gasleitungen Wien Mindestens alle 15 Jahre
Gasanlagen Niederösterreich Höchstens alle zwölf Jahre laut § 12 NÖ GSG 2002
Mängel bei der Prüfung in NÖ Behebung binnen sechs Wochen
Wer zahlt die Wartung in der Mietwohnung? Der Mieter, Reparatur und Tausch der Vermieter

Fazit: Die Thermenwartung ist in Österreich Pflicht

Ein eigenes Thermenwartungsgesetz gibt es in Österreich nicht. Trotzdem ist die Thermenwartung gesetzlich vorgeschrieben, denn Gasgeräte müssen nach den Herstellerangaben und den Regeln der Technik von befugtem Fachpersonal gewartet werden. In Wien heißt das laut Stadt Wien üblicherweise alle zwei Jahre, dazu kommen Abgasmessung und Leitungsprüfung. In Niederösterreich regeln das NÖ Gassicherheitsgesetz und die Bauordnung die Prüfpflichten. Wer seine Therme regelmäßig warten lässt, ist rechtlich auf der sicheren Seite, hält die Therme sicher und schützt sich und seine Familie vor Kohlenmonoxid. Ob Haus oder Wohnung: Eine regelmäßige Thermenwartung erfüllt die Pflicht zur regelmäßigen Wartung Ihrer Gasanlage. Für eine professionelle Thermenwartung und jedes Thermenservice in Wien und Umgebung sind wir für Sie da, auf Wunsch auch mit einem Wartungsvertrag, damit keine der Thermenwartungen vergessen wird. Für die Thermenwartung Wien und Umgebung erreichen Sie unseren Thermen Kundendienst gerne für einen Termin.

Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage sachlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.