Wer in Wien oder Niederösterreich mit Gas heizt oder kocht, betreibt eine Gasanlage. Für diesen Betrieb gibt es in Österreich klare technische Regeln. Eine davon ist die ÖVGW-Richtlinie G K72. Sie wird oft gemeinsam mit der G K71 genannt, etwa in Schreiben der Hausverwaltung oder im Prüfbefund des Installateurs. In diesem Ratgeber erklären wir, was die ÖVGW-Richtlinie G K72 regelt, für welche Anlagen sie gilt, was sich mit der neuen Ausgabe 2025 geändert hat und welche Pflichten sich daraus im Alltag für Ihren Haushalt ergeben.

Begriffe und Definitionen

Bevor es um die Inhalte geht, lohnt sich ein kurzer Blick auf die wichtigsten Begriffe. Denn wer weiß, was hinter den Abkürzungen steckt, versteht auch Befunde und Schreiben der Hausverwaltung besser.

Was ist die ÖVGW?

Die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach, kurz ÖVGW, gibt technische Regelwerke heraus, nach denen Fachbetrieben in ganz Österreich arbeiten. Diese ÖVGW-Richtlinien gelten in der Praxis als anerkannte Regeln der Technik. Das Regelwerk Gas der Vereinigung für das Gas- und Wasserfach umfasst mehrere Reihen, darunter die G K-Serie für Gasanlagen bei Kundinnen und Kunden.

Was ist die ÖVGW-Richtlinie G K72?

Die ÖVGW G K72 trägt den Titel „Betrieb von Gasanlagen“. In der Ausgabe 2020 hieß sie vollständig „Kunden-Erdgasanlagen, Betrieb von Gasanlagen“. Laut ihrer Beschreibung gilt: Diese Richtlinie ist für den Betrieb von Kunden-Erdgasanlagen anzuwenden und enthält die Erfordernisse und Vorgaben, die für den Betrieb einzuhalten sind. Einfach gesagt: Andere Teile der Serie regeln Errichtung, Prüfverfahren und Arbeiten an der Anlage. Die ÖVGW G K72 beschreibt, was im laufenden Betrieb gilt.

Was ist eine Gasanlage?

Zur Gasanlage gehört alles nach der Hauptabsperreinrichtung: die Gasinnenleitungen im Haus, der Gaszähler, die Absperrhähne, die Geräteanschlüsse und alle Gasgeräte wie Therme, Gasherd oder Durchlauferhitzer. Auch die Abgasabführung gehört zum sicheren Betrieb dazu.

Für welche Gasanlagen gilt die ÖVGW-Richtlinie G K72?

Der Anwendungsbereich ist weit gefasst. Laut Austrian Standards gilt die Richtlinie für alle Gasanlagen nach der Hauptabsperreinrichtung, unabhängig von ihrer Nutzung, also privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich, die mit Brenngasen gemäß ÖVGW-Richtlinie G 31 versorgt werden. Die ÖVGW-Richtlinie G 31 legt fest, welche Gasbeschaffenheit im österreichischen Netz geliefert wird.

Damit betrifft die ÖVGW G K72 die Gastherme in der Wiener Mietwohnung ebenso wie die Gasanlage im Gewerbe oder in der Landwirtschaft. Ob und in welcher Form die Regeln auch für Flüssiggasanlagen gelten, klärt Ihr Fachbetrieb im Einzelfall.

Sonderfall: höherer Betriebsdruck

Für Leitungsanlagen mit einem Betriebsdruck über 0,5 bar gelten zusätzliche Bestimmungen. Laut Austrian Standards sind dann ergänzend die DDGV, die Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V) sowie ÖNORM EN 15001-2 anzuwenden. In normalen Wohnhäusern arbeiten Gasinnenleitungen mit deutlich niedrigerem Druck, deshalb spielt dieser Punkt für Ihren Haushalt in der Regel keine Rolle.

Richtlinie und Gesetz

Wichtig zu wissen: Die ÖVGW G K72 ersetzt keine gesetzlichen Vorgaben. Laut Austrian Standards geht jede widersprechende gesetzliche Bestimmung oder behördliche Anordnung vor. Daneben gelten die Gesetze der Bundesländer, etwa zum Gas-, Luftreinhalte- und Feuerungsrecht. Für die Abgasabführung von Gasfeuerstätten gibt es außerdem eigene Regeln, deren Einhaltung der Rauchfangkehrer überprüft.

Die G K-Serie: Historie und Gültigkeit

Die ÖVGW-Richtlinie G K72 ist Teil der sogenannten G K-Serie. Diese Reihe wurde lange als Sammlung der technischen Regeln Kunden-Erdgasanlagen bezeichnet. In aktuellen Fachbeiträgen ist von den ÖVGW-Richtlinien beziehungsweise technischen Regeln Kunden-Gasanlagen die Rede. Die Historie in Kürze:

  • Bis 2016: Für Gasanlagen galten ältere Regelwerke wie die G 1, G 4, G 10 und G 12.
  • 2016: Laut Fachpresse wurde die Struktur auf die neue G K-Serie umgestellt. Wiener Fachbetriebe nennen den 1. Jänner 2017 als Beginn der Anwendung.
  • 2020: Die ÖVGW G K72 erschien in einer überarbeiteten Ausgabe.
  • Oktober 2025: Mehrere ÖVGW-Richtlinien für Kunden-Gasanlagen wurden erneut aktualisiert, darunter auch die G K72.

Für die Gültigkeit heißt das: Maßgeblich ist immer die aktuell gültige Ausgabe. Die Ausgabe 2020 ist laut Austrian Standards inzwischen durch die Ausgabe von Oktober 2025 ersetzt. Austrian Standards ordnet die Richtlinie übrigens in der von ISO geführten internationalen Klassifikation für Normen unter „Gasversorgungsanlagen“ ein.

Was hat sich 2025 geändert?

Laut Fachpresse stand bei der Überarbeitung die Definition neuer, klarer Betriebszustände im Mittelpunkt. Dazu gehören Begriffe wie Nutzungsunterbrechung, Betriebsunterbrechung, Sperrung, Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme. Für die ÖVGW G K72 bedeutet das: Die Regelungen für den Betrieb von Gasanlagen wurden für den verantwortlichen Anlagenbetreiber klarer formuliert. Weitere Änderungen der Serie im Überblick:

  • G K11 „Begriffe, Sinnbilder und Tabellen“: neu strukturiert und um die neuen Betriebszustände ergänzt
  • G K51 „Gasmessung“: unter anderem Regeln für größere Messanlagen
  • G K52 „Gasdruckregelung“: an aktuelle Normen angepasst
  • G K71 „Arbeiten an Gasanlagen“: klarere Vorgaben für Techniker, Betreiber und Netzbetreiber
  • G K72 „Betrieb von Gasanlagen“: Betreiberpflichten auf Basis der neuen Betriebszustände präzisiert

Diese Richtlinien G K11 bis G K72 greifen ineinander. So regelt die Richtlinie G K71 die Arbeiten an der Anlage, die G K72 den Betrieb. Deshalb nennt etwa die Stadt Wien die G K71 und die G K72 meist gemeinsam, wenn es um die Überprüfung von Gasanlagen geht.

Was bedeutet „Betrieb einer Gasanlage“ in der Praxis?

Wer eine Gasanlage nutzt, ist für ihren sicheren Betrieb mitverantwortlich. Sicherheitstechnisch kommt es dabei vor allem auf diese Punkte an:

  • Die Anlage muss laufend dicht sein und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
  • Vorgeschriebene Überprüfungen und die Instandhaltung müssen rechtzeitig veranlasst werden.
  • Festgestellte Mängel müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen fachgerecht behoben werden.
  • Arbeiten an der Gasanlage dürfen nur befugte Fachbetriebe durchführen.
  • Gasgeräte brauchen genug Verbrennungsluft, damit die Verbrennung sauber abläuft.
  • Befunde und Wartungsnachweise sollten aufbewahrt werden.

Wiederkehrende Überprüfung der Gasanlage

Ein zentraler Punkt für den Betrieb ist die regelmäßige Überprüfung der gesamten Gasinstallation. Sie muss wiederkehrend erfolgen, das Intervall hängt vom Bundesland ab:

  • Wien: Laut einem Merkblatt der Stadt Wien sind Gasinnenanlagen gemäß den ÖVGW-Regeln G K71 und G K72 mindestens alle 15 Jahre zu überprüfen.
  • Niederösterreich: Laut EVN schreibt das NÖ Gassicherheitsgesetz eine wiederkehrende sicherheitstechnische Überprüfung zumindest alle 12 Jahre vor.

Diese Überprüfung ist für Betreiber also gesetzlich vorgesehen, und ein Prüfbefund ist nicht unbegrenzt gültig. Dabei kontrolliert ein Fachbetrieb vor allem die Dichtheit der Leitungen, den Gaszähler, die Absperreinrichtungen, den Gerätezustand und die Abgasabführung. Im Alltag wird sie meist GK71 Überprüfung oder kurz GK genannt. Was dabei genau passiert, erklären wir im Ratgeber GK71 Überprüfung.

Instandhaltung und Wartung der Gasgeräte

Neben der Leitungsprüfung gehört die Instandhaltung der Gasgeräte zum sicheren Betrieb. Laut Stadt Wien gelten für Gasgeräte die Wartungsintervalle des Herstellers. Im Allgemeinen ist mit einem Intervall von zwei Jahren zu rechnen. Die Wartung wird schriftlich und durch eine Wartungsplakette am Gerät dokumentiert.

Wir empfehlen für Gasthermen, die Wartung jährlich durchführen zu lassen. Eine regelmäßige Überprüfung und Reinigung sorgt dafür, dass die Therme ordnungsgemäß arbeitet, weniger Gas verbraucht und länger hält. Wann der beste Zeitpunkt dafür ist, lesen Sie im Ratgeber Wann muss die Thermenwartung gemacht werden? Wie lange ein Termin dauert, erfahren Sie im Ratgeber Wie lange dauert eine Thermenwartung?

Wer ist Betreiber der Gasanlage?

In einem Mehrparteienhaus gibt es meist nicht nur einen Betreiber. Laut Stadt Wien ist die Verantwortung so aufgeteilt:

  • Eigentümer und Hausverwaltung sind für die Verteilungsleitungen im Haus zuständig, etwa die Steigleitung und den Bereich der Gaszähler.
  • Wohnungsnutzer, also auch Mieter, sind für die Leitungen in der Wohnung und die eigenen Gasgeräte verantwortlich.

Im Einfamilienhaus ist in der Regel der Eigentümer für die gesamte Anlage zuständig. Bei Fragen zu Ihrer konkreten Situation hilft Ihnen die Hausverwaltung oder Ihr Netzbetreiber weiter.

Die ÖVGW-Richtlinie G K72 im Alltag: Darauf sollten Sie achten

Die Richtlinie richtet sich vor allem an Fachbetriebe und Anlagenbetreiber. Trotzdem können Sie in Ihrem Haushalt viel zum sicheren Betrieb beitragen. Auf gut Österreichisch: Lieber einmal zu viel nachschauen als einmal zu wenig.

  • Lüftungsöffnungen freihalten: Viele Gasgeräte brauchen Verbrennungsluft aus dem Raum. Verschließen Sie Lüftungsgitter nicht und stellen Sie nichts davor.
  • Keine Eigenarbeiten: Arbeiten an Gasleitungen und Gasgeräten sind ausschließlich Sache eines befugten Installateurs.
  • Absperrhahn kennen: Wissen Sie, wo sich der Gashahn Ihrer Wohnung und die Hauptabsperreinrichtung befinden? Im Ernstfall zählt jede Sekunde.
  • Umbauten melden: Neue Fenster, abgehängte Decken oder versetzte Wände können die Luftzufuhr verändern. Lassen Sie danach die Gasanlage prüfen.
  • Nachweise sammeln: Bewahren Sie Prüfbefunde und Wartungsprotokolle an einem Ort auf.
  • Auffälligkeiten ernst nehmen: Gelbe Flammen, Rußspuren oder häufige Störungen bei Ihren Gasgeräten sollte ein Fachbetrieb prüfen.

Wichtig: Riechen Sie Gas, lüften Sie, verlassen Sie die Wohnung und rufen Sie von draußen den Gas-Notruf 128 an. Alle Schritte finden Sie im Ratgeber Gasgeruch an der Therme.

Überblick: Die ÖVGW-Richtlinie G K72 auf einen Blick

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

Frage Antwort
Wie lautet der Titel? Betrieb von Gasanlagen, Teil der G K-Serie für Kunden-Gasanlagen
Wer gibt sie heraus? Die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW)
Welche Ausgabe ist aktuell? Die Ausgabe von Oktober 2025, sie ersetzt die Ausgabe 2020
Für welche Anlagen gilt sie? Für alle Gasanlagen nach der Hauptabsperreinrichtung, privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich
Was regelt sie? Die Vorgaben für den laufenden Betrieb und die Pflichten des Anlagenbetreibers
Was gilt über 0,5 bar Betriebsdruck? Zusätzlich DDGV, DGÜW-V und ÖNORM EN 15001-2
Wie oft wird die Gasanlage in Wien geprüft? Mindestens alle 15 Jahre laut Stadt Wien
Wie oft werden Gasgeräte gewartet? Nach Herstellerangabe, im Allgemeinen etwa alle zwei Jahre, empfohlen jährlich
Wer ist verantwortlich? Eigentümer für die Hausleitungen, Wohnungsnutzer für Leitungen und Geräte in der Wohnung

Fazit: Sicherer Betrieb braucht Prüfung und Wartung

Die ÖVGW-Richtlinie G K72 legt fest, was beim laufenden Betrieb einer Gasanlage gilt. Sie betrifft alle Anlagen nach der Hauptabsperreinrichtung, vom Haushalt bis zum Gewerbebetrieb, und wurde im Oktober 2025 überarbeitet. Gemeinsam mit den anderen Teilen der G K-Serie bildet sie die Grundlage für die wiederkehrende Überprüfung der Gasanlage, die in Wien mindestens alle 15 Jahre fällig ist. Für den sicheren Betrieb braucht es aber auch die regelmäßige Wartung der Geräte. Für die Thermenwartung Wien und alle Fragen rund um Ihre Gastherme ist unser Thermen Kundendienst in Wien und Niederösterreich für Sie da.

Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage sachlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.