Die Therme läuft seit 20 oder sogar 30 Jahren, und plötzlich kommt die Frage auf: Wie alt darf eine Gastherme sein, bevor sie getauscht werden muss? Viele Eigentümer und Mieter in Wien und Niederösterreich sind verunsichert, weil im Internet von Austauschpflichten, einem Gasheizungsverbot und Fristen die Rede ist. In diesem Ratgeber erklären wir, was in Österreich tatsächlich gilt, welche Prüfungen auch ein altes Gerät bestehen muss, welche Förderung es gibt und ab wann ein Austausch sinnvoll ist. Stand dieses Beitrags ist Oktober 2026.
Kurz gesagt: In Österreich gibt es keine gesetzliche Altersgrenze für Gasthermen. Eine alte Gastherme darf weiter betrieben werden, solange sie sicher funktioniert, regelmäßig gewartet wird und bei den vorgeschriebenen Überprüfungen die Grenzwerte einhält.
Wie alt darf eine Gastherme sein? Die rechtliche Lage
Ein festes Höchstalter für Gasthermen steht in keinem österreichischen Gesetz. Auf die Frage „Wie alt darf eine Gastherme sein?“ gibt es also eine einfache Antwort: So alt, wie sie sicher und sauber arbeitet. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern der Zustand. Das Gerät muss die Abgasgrenzwerte einhalten, darf kein Gas verlieren und muss die Abgase sicher ins Freie leiten. Gelingt das nicht mehr und lässt sich der Mangel auch durch eine Reparatur nicht beheben, führt am Tausch kein Weg vorbei.
Was regelt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz?
Die wichtigste bundesweite Regel ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG). Es wurde am 28. Februar 2024 kundgemacht und ist am Tag danach in Kraft getreten. Laut dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz ist der Einbau von Gasheizungen in Neubauten nicht mehr erlaubt. Im Neubau dürfen keine Anlagen mehr errichtet werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können. Das betrifft Öl- und Gasheizungen gleichermaßen.
Für bestehende Gebäude enthält das Gesetz dagegen keine Austauschpflicht. Wer seine Gasheizung austauschen muss, darf im Bestand weiterhin wieder eine Gastherme einbauen. Was beim Tausch rechtlich gilt, lesen Sie im Ratgeber Gastherme austauschen: Ist das noch erlaubt?
Müssen alle Gasheizungen in Österreich bis 2040 raus?
Nein. Frühere Entwürfe des Gesetzes sahen einen schrittweisen Ausstieg aus fossilen Heizungen bis 2040 vor. Demnach hätten alle Gasheizungen bis zu diesem Jahr durch erneuerbare Systeme ersetzt werden müssen. Dieser Plan wurde im Gesetzgebungsprozess gestrichen. Ein generelles Gasheizungsverbot für bestehende Wohnungen gibt es derzeit nicht. Langfristig will Österreich trotzdem weg von Öl und Gas. Der Umstieg auf erneuerbare Wärme wird deshalb vor allem über Förderungen unterstützt, nicht über Verbote im Bestand.
Woher kommt die Angst vor einer Altersgrenze?
Viele Berichte stammen aus Deutschland. Dort gab es nach dem Gebäudeenergiegesetz eine Austauschpflicht für bestimmte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind. Diese Regel betraf vor allem alte bodenstehende Konstanttemperaturkessel und nicht die typischen Wandthermen in Wiener Wohnungen. In Österreich gilt sie ohnehin nicht. Prüfen Sie bei solchen Meldungen deshalb immer, aus welchem Land sie stammen.
Welche Prüfungen muss eine alte Gastherme bestehen?
Wie alt darf eine Gastherme sein, wenn sie regelmäßig geprüft wird? Grundsätzlich beliebig alt, denn statt einer Altersgrenze gibt es in Österreich regelmäßige Kontrollen. Sie gelten für neue und alte Geräte gleichermaßen. Eine alte Therme fällt dabei eher auf, weil Brenner, Dichtungen und Wärmetauscher mit den Jahren nachlassen.
Wartung nach Herstellerangaben
Die Wartung richtet sich nach den Vorgaben des Herstellers. Laut Stadt Wien gilt in der Regel ein Intervall von zwei Jahren, viele Fachbetriebe empfehlen jährlich. Bei der Wartung reinigt der Fachmann das Gerät, stellt es ein und prüft es auf Sicherheit. Mehr dazu im Ratgeber Wann muss eine Thermenwartung gemacht werden?
Abgasmessung in Wien
In Wien regelt das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 die sogenannte einfache Überprüfung. Für Gasfeuerungen unter 26 kW, also die typische Gastherme in Wien, gilt laut § 23 WHKG 2015 ein Intervall von vier Jahren. Bei 26 bis unter 50 kW Heizleistung sind es zwei Jahre, darüber jährlich. Bei einem positiven Ergebnis bekommt das Gerät eine Prüfplakette mit dem Prüfdatum. Hält eine alte Therme die Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Stickoxide nicht mehr ein, muss der Mangel behoben werden.
Überprüfung in Niederösterreich
In Niederösterreich schreibt die NÖ Bauordnung eine periodische Überprüfung von Zentralheizungsanlagen ab 6 kW vor. Geprüft werden unter anderem die Funktion, die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und der Wirkungsgrad des Kessels. Für Gasgeräte bis 50 kW nennen Rauchfangkehrer in der Regel ein Intervall von höchstens drei Jahren. Wird ein Mangel festgestellt, muss ihn der Eigentümer laut § 32 NÖ Bauordnung 2014 binnen sechs Wochen beheben lassen. Gelingt das nicht, wird die Baubehörde informiert.
Überprüfung der Gasleitungen
Zusätzlich werden die Gasleitungen regelmäßig auf Dichtheit geprüft. In Wien gilt für Gasinnenanlagen laut Stadt Wien ein Intervall von mindestens 15 Jahren, in Niederösterreich von 12 Jahren. Diese Prüfung betrifft die Leitungen, nicht direkt das Alter der Therme. Mehr dazu im Ratgeber GK71 Überprüfung.
Wie alt werden Gasthermen im Durchschnitt?
Rechtlich gibt es keine Grenze, technisch schon. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Gastherme liegt bei etwa 15 bis 20 Jahren. Mit regelmäßiger Wartung und guter Pflege schaffen viele Geräte deutlich mehr, schlecht gepflegte fallen früher aus. Ausführlich erklären wir das im Ratgeber Wie lange hält eine Gastherme?
Bei der Frage „Wie alt darf eine Gastherme sein?“ hilft deshalb ein Blick auf den Zustand mehr als ein Blick auf das Baujahr. Eine 25 Jahre alte Therme, die jedes Jahr gewartet wurde, kann besser dastehen als ein zwölf Jahre altes Gerät, das nie ein Installateur gesehen hat.
Wie finde ich heraus, wie alt meine Gastherme ist?
Das Alter einer Therme lässt sich meist leicht feststellen:
- Typenschild: Es sitzt meist hinter der Frontabdeckung oder an der Unterseite. Dort stehen Modell und Seriennummer, oft auch das Herstellungsjahr.
- Seriennummer: Bei vielen Herstellern lässt sich das Produktionsjahr aus der Seriennummer ablesen. Ihr Installateur kann dabei helfen.
- Wartungsheft und Prüfplakette: Frühere Wartungs- und Prüfprotokolle zeigen, seit wann das Gerät in Betrieb ist.
- Unterlagen der Wohnung: Mietvertrag, Übergabeprotokoll oder Rechnungen enthalten oft das Einbaujahr.
Alte Modelle von Junkers und Vaillant: Was ist mit Ersatzteilen?
In Wien hängen noch viele alte Modelle von Junkers und Vaillant. Diese Geräte sind robust, doch irgendwann stellen Hersteller die Produktion von Ersatzteilen ein. Fällt dann ein wichtiges Bauteil aus, etwa die Gasarmatur oder die Platine, ist eine Reparatur manchmal nicht mehr möglich oder unverhältnismäßig teuer. Spätestens dann stellt sich die Frage „Wie alt darf eine Gastherme sein?“ ganz praktisch.
Bei alten Junkers Thermen kommt hinzu, dass die Marke 2019 in Bosch umbenannt wurde. Ersatzteile laufen heute über Bosch. Wir warten und reparieren alte Modelle beider Marken in Wien. Mehr dazu auf unseren Seiten zur Thermenwartung Junkers und zur Thermenwartung Vaillant.
Wann ist ein Austausch sinnvoll?
Auch ohne gesetzliche Pflicht kann es sich lohnen, die Heizung zu erneuern. Sie fragen sich: Wie alt darf eine Gastherme sein, bevor sich ein neues Gerät rechnet? Dann achten Sie auf diese Anzeichen:
- Häufige Störungen: Die Therme fällt immer wieder aus oder zeigt laufend Fehlermeldungen.
- Keine Ersatzteile mehr: Wichtige Bauteile sind nicht mehr lieferbar.
- Schlechte Messwerte: Die Abgaswerte werden bei jeder Prüfung schlechter.
- Hohe Heizkosten: Alte Heizwertgeräte nutzen die Wärme im Abgas nicht. Steigende Energiekosten machen sich deshalb besonders bemerkbar.
- Druckverlust und Undichtheit: Die Anlage verliert ständig Wasser oder Druck.
- Gasgeruch: Riecht es nach Gas, ist sofort zu handeln. Schließen Sie den Gashahn und rufen Sie den Gasnotruf 128.
Wie lange ein Tausch dauert, erfahren Sie im Ratgeber Wie lange dauert ein Thermentausch? Mehr zu unseren Leistungen finden Sie auf der Seite zum Thermentausch.
Neue Gastherme oder umsteigen?
Ist die Frage „Wie alt darf eine Gastherme sein?“ für Ihr Gerät beantwortet und steht ein Tausch an, haben Sie im Bestand die Wahl: wieder eine Gasheizung oder ein anderes Heizsystem. Welche neue Heizung passt, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa vom Wärmebedarf, von den Heizkörpern und von den örtlichen Gegebenheiten.
Moderne Gas-Brennwerttherme
Eine moderne Gas-Brennwerttherme nutzt auch die Wärme im Abgas. Durch die Brennwerttechnik ist der Wirkungsgrad deutlich höher als bei alten Geräten. Dazu kommt eine moderne Regelungstechnik, die eine präzise Steuerung des Heizbetriebs erlaubt. Das Gerät arbeitet effizient, und die höhere Effizienz senkt den Verbrauch und damit die Betriebskosten. Geräte gibt es in verschiedenen Leistungsgrößen, als Kombitherme oder mit Warmwasserspeicher. Wer bei Gas bleibt, kann so mit einem neuen Gerät spürbar Heizkosten sparen, auch wenn es weiter mit fossilem Gas läuft.
Umstieg auf eine Wärmepumpe
Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Gebäude mit niedrigen Vorlauftemperaturen auskommt. Im unsanierten Altbau mit kleinen Heizkörpern muss genau geprüft werden, ob eine Wärmepumpe tatsächlich genug Raumwärme liefert. Oft gehört ein hydraulischer Abgleich dazu, manchmal auch größere Heizkörper. In der Wiener Etagenwohnung ist ein Umstieg auf Wärmepumpe wegen fehlender Aufstellflächen für das Außengerät oft schwierig. Im Ein- oder Zweifamilienhaus in Niederösterreich sind Wärmepumpen dagegen weit verbreitet.
Fernwärme und andere Heizsysteme
Liegt in Ihrer Straße eine Fernwärmeleitung, ist ein Anschluss oft die einfachste Alternative für Raumheizung und Warmwasser. Im Haus kommen außerdem Pelletheizungen in Frage. Welche Heizsysteme für Ihr Gebäude passen, klärt am besten ein Fachbetrieb vor Ort.
Was kostet eine neue Gastherme?
Wer überlegt, ob die alte Therme noch reicht, fragt sich nicht nur „Wie alt darf eine Gastherme sein?“, sondern auch, was ein Nachfolger kostet. Einen seriösen Richtpreis für alle Fälle gibt es nicht. Was eine neue Gastherme kostet, hängt von mehreren Faktoren ab: von der Heizleistung, vom Abgasweg, davon, ob der Kamin angepasst werden muss, und vom Aufwand bei der Montage. Neben den Anschaffungskosten sollten Sie auch die laufenden Kosten betrachten. Wie viele Euro pro Jahr Sie mit einem neuen Gerät bei den Heizkosten einsparen, hängt stark vom Zustand Ihrer alten Therme und vom Verbrauch ab. Ihr Installateur kann Ihnen nach einer Besichtigung ein konkretes Angebot machen.
Welche Förderung gibt es 2026?
Für eine neue Gasheizung gibt es keine Förderung. Gefördert wird ausschließlich der Umstieg weg von fossilen Brennstoffen. Die Bundesförderung „Kesseltausch 2026“ unterstützt laut Infoblatt der Sanierungsoffensive den Ersatz von Öl- und Gasheizungen im Ein- oder Zweifamilienhaus durch ein klimafreundliches System. Vorrangig gefördert wird der Anschluss an Nah- oder Fernwärme, wenn das nicht möglich ist, eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe. Die Förderung deckt höchstens 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Anträge sind längstens bis Ende 2026 möglich, solange Budget vorhanden ist. Für den mehrgeschoßigen Wohnbau gibt es eigene Bedingungen. Da sich Förderungen ändern, prüfen Sie beim Umstieg immer den aktuellen Stand, auch bei Programmen von Wien und Niederösterreich.
Alte Gastherme in der Mietwohnung: Wer zahlt den Tausch?
Gerade in Wien ist die Therme oft mitvermietet. Laut Arbeiterkammer gilt seit 2015: Ist eine mitvermietete Therme kaputt, muss der Vermieter die Reparatur oder den Austausch auf eigene Kosten übernehmen. Der Mieter bleibt für die regelmäßige Wartung zuständig. Diese Regel gilt für Mietverträge im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, also vor allem in Altbauten, die vor 1945 errichtet wurden, und in geförderten Neubauten nach dem Krieg. Bei anderen Mietverhältnissen kann die Lage anders aussehen, im Zweifel hilft die Arbeiterkammer weiter.
Das Alter des Geräts spielt dabei keine Rolle. Als Mieter sollten Sie die Wartung regelmäßig durchführen lassen und die Belege aufbewahren. So können Sie im Streitfall zeigen, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben.
Häufige Fragen zum Thema alte Gastherme
Darf ich eine 30 Jahre alte Therme weiter betreiben?
Ja, solange sie die Prüfungen besteht und sicher arbeitet. Wie alt darf eine Gastherme sein? Ein Höchstalter gibt es in Österreich nicht.
Müssen alle Gasheizungen in Österreich getauscht werden?
Nein. Eine Austauschpflicht für bestehende Gasheizungen gibt es nicht. Verboten ist nur der Einbau im Neubau.
Gibt es eine Förderung für eine neue Gastherme?
Nein. Gefördert wird nur der Umstieg auf Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe.
Wer entscheidet, ob meine Therme noch in Ordnung ist?
Das zeigen Wartung und Abgasmessung. Ein befugter Installateur oder Rauchfangkehrer prüft dabei Sicherheit und Abgaswerte.
Überblick: Was für alte Gasthermen in Österreich gilt
| Frage | Antwort (Stand Oktober 2026) |
|---|---|
| Gibt es eine gesetzliche Altersgrenze? | Nein |
| Gibt es eine Austauschpflicht im Bestand? | Nein, laut Erneuerbare-Wärme-Gesetz nicht |
| Neue Gasheizung im Neubau | Nicht erlaubt |
| Wartung | Nach Herstellerangabe, in der Regel mindestens alle zwei Jahre |
| Abgasmessung Wien (unter 26 kW) | Alle vier Jahre laut WHKG 2015 |
| Überprüfung Niederösterreich (bis 50 kW) | Periodisch, laut Rauchfangkehrern höchstens alle drei Jahre |
| Mängel bei der Prüfung | Müssen behoben werden, in NÖ binnen sechs Wochen |
| Durchschnittliche Lebensdauer | Etwa 15 bis 20 Jahre |
| Förderung für neue Gastherme | Keine, gefördert wird nur der Umstieg |
| Tausch in der Mietwohnung | Bei mitvermieteter Therme im Vollanwendungsbereich des MRG Sache des Vermieters |
Fazit: Wie alt darf eine Gastherme sein?
Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es in Österreich nicht. Wie alt eine Gastherme sein darf, entscheidet ihr Zustand: Solange sie sicher arbeitet, regelmäßig gewartet wird und bei den Prüfungen in Wien oder Niederösterreich die Grenzwerte einhält, darf sie weiterlaufen. Werden Störungen häufiger, fehlen Ersatzteile oder steigen die Heizkosten, ist ein Tausch trotzdem oft die bessere Wahl, sei es gegen eine effiziente Brennwerttherme oder durch einen Umstieg auf ein erneuerbares System. Für die Thermenwartung Wien und eine ehrliche Einschätzung Ihrer alten Therme erreichen Sie unseren Thermen Kundendienst gerne.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage sachlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Förderungen können sich ändern. Stand: Oktober 2026.
