Die Therme läuft, die Wohnung ist warm, also kann die Wartung doch warten? Genau diese Überlegung führt jedes Jahr im Herbst zu vollen Terminkalendern und kalten Wohnungen. Wann die Thermenwartung gemacht werden muss, hängt nicht nur vom Kalender ab, sondern auch vom Alter und Zustand Ihres Geräts, von den Vorgaben des Herstellers und von bestimmten Anlässen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Wartung fällig ist, welcher Zeitpunkt im Jahr am besten passt, was für Mieter und Vermieter gilt und in welchen Situationen Sie nicht bis zum nächsten Termin warten sollten.

Wann Thermenwartung: Die kurze Antwort

Eine Gastherme sollte mindestens alle zwei Jahre gewartet werden. Wir empfehlen eine jährliche Wartung, idealerweise im späten Frühling oder Sommer und spätestens vor Beginn der Heizperiode. Je nach Alter und Zustand des Geräts kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein. Zusätzlich gibt es Anlässe, bei denen Sie die Wartung vorziehen sollten, etwa nach einem Einzug, bei Störungen oder nach längerem Stillstand. Warum ein regelmäßiger Rhythmus so wichtig ist, erklären wir auch im Ratgeber Wie oft Gastherme warten?

Welches Wartungsintervall gilt in Österreich?

Ein fixes Intervall für die Wartung der Therme schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Die Arbeiterkammer hält fest: Üblicherweise gilt ein Wartungsintervall von zwei Jahren für vernünftig. Viele Hersteller geben in der Bedienungsanleitung eigene Wartungsintervalle an. Meist wird eine Wartung alle ein bis zwei Jahre empfohlen, bei neuen Geräten oft jährlich, damit die Garantie erhalten bleibt. Im Zweifel werden die vom Hersteller genannten Wartungsintervalle herangezogen.

Aus der Praxis empfehlen wir trotzdem eine jährliche Wartung. Die Abstände variieren zwar je nach Alter und Zustand der Geräte, aber eine jährlich geprüfte Therme ist sauberer, sicherer und schneller gewartet. Eine regelmäßige Thermenwartung hält außerdem den Gasverbrauch niedrig und verlängert die Lebensdauer der Anlage.

Thermenwartung und Überprüfung der Gasanlage sind nicht dasselbe

Häufig werden die ÖVGW-Richtlinie G K71 und G K72 im Zusammenhang mit Gasthermen genannt. Diese technischen Regeln der österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach betreffen vor allem die Überprüfung von Gasanlagen. Bei der Überprüfung nach ÖVGW-Richtlinie G K71 kontrolliert ein Fachbetrieb die gesamte Gasinstallation, also Leitungen, Geräte und die Luftzufuhr. Diese Prüfung ist in deutlich größeren Abständen fällig und ersetzt die Wartung der Gasanlage und der Therme nicht. Überprüfungen gemäß ÖVGW-Richtlinie G K72 und G K71 und die jährliche Wartung ergänzen sich also. Zusätzlich kontrolliert der Rauchfangkehrer regelmäßig den Rauchfang und die Abgasanlage.

Wann ist die Thermenwartung fällig?

Viele Haushalte wissen gar nicht mehr genau, wann die letzte Wartung war. Diese Hinweise helfen Ihnen weiter:

Datum der letzten Wartung

Nach jeder Wartung erhalten Sie ein Protokoll. Ein seriöser Fachbetrieb sorgt dafür, dass die Wartung schriftlich festgehalten wird und die Wartungsplakette mit dem Datum an der Therme klebt. Liegt dieses Datum mehr als ein Jahr zurück, sollten Sie einen Termin vereinbaren. Bewahren Sie alle Wartungsbestätigungen gut auf, sie dienen auch als Nachweis gegenüber dem Vermieter.

Wartungsanzeige am Display

Viele moderne Thermen erinnern selbst an die Wartung. Nach einer bestimmten Betriebszeit erscheint ein Symbol oder ein Hinweis am Display. Diese Anzeige sollten Sie ernst nehmen, auch wenn das Gerät noch einwandfrei heizt.

Vorgaben des Herstellers

Werfen Sie einen Blick in die Unterlagen Ihres Geräts. Dort steht, in welchem Abstand die Therme gewartet werden soll und welche Arbeiten dabei vorgesehen sind.

Der beste Zeitpunkt im Jahr für die Thermenwartung

Grundsätzlich können Sie eine Thermenwartung das ganze Jahr über durchführen lassen. Trotzdem eignen sich manche Monate deutlich besser als andere.

Frühling und Sommer: die ideale Zeit

Am besten lassen Sie die Wartung außerhalb der Heizperiode durchführen, also zwischen April und August. In dieser Zeit ist die Heizung kaum in Betrieb. Fällt die Therme während der Wartung kurz aus, bemerken Sie das kaum, nur das Warmwasser steht für kurze Zeit nicht zur Verfügung. Stellt der Techniker einen Defekt fest, bleibt genug Zeit, um Ersatzteile zu bestellen und die Reparatur in Ruhe zu erledigen. Außerdem bekommen Sie in dieser Zeit leichter einen Termin.

September und Oktober: spätestens jetzt

Kurz vor der Heizsaison ist die letzte gute Gelegenheit. Viele Haushalte in Wien und Niederösterreich denken erst jetzt an die Wartung, deshalb steigt die Nachfrage stark an. Wer seine Wartung rechtzeitig plant, vermeidet lange Wartezeiten. Trotzdem ist eine Wartung im Herbst besser als gar keine.

Winter: nur wenn nötig

Mitten in der Heizsaison ist eine Wartung möglich, aber weniger praktisch. Die Wohnung kühlt während des Termins etwas aus, und bei einem größeren Defekt kann es dauern, bis die Therme repariert ist. Im Winter sollten Sie die Wartung deshalb nur einplanen, wenn sie überfällig ist oder die Therme Probleme macht.

Wartungspflicht: Was gilt für Mieter und Vermieter?

Gerade in Wien wohnen viele Menschen zur Miete. Deshalb ist die Frage wichtig, wer die Wartung organisiert und wer die Kosten tragen muss. Die Aufteilung ist im österreichischen Mietrechtsgesetz festgelegt und wurde mit der Wohnrechtsnovelle 2015 klar geregelt. Sie gilt seit 1. Jänner 2015.

Mieter: Wartung der Therme

Ist die Therme für Heizung und Warmwasser mitvermietet, trifft die Wartungspflicht den Mieter. Für Mieter ist die Wartung also eine gesetzliche Pflicht und damit verpflichtend. Wer trägt die Kosten? Die Kosten für die Wartung, also die laufenden Wartungskosten, zahlt ebenfalls der Mieter. Sie müssen also auf eigene Kosten von einem Fachbetrieb die Wartung durchführen lassen. Ein bestimmtes Intervall ist dabei nicht vorgeschrieben. Wie oben beschrieben, gelten zwei Jahre als üblich, eine jährliche Wartung ist sicherer.

Vermieter: Erhaltung der Therme

Seit der Novelle ist der Vermieter für die Erhaltung der Therme zuständig. Er muss die Reparatur der Therme oder den Austausch der Therme übernehmen, wenn das Gerät nicht mehr funktioniert. Für Reparatur und Austausch muss er die Kosten übernehmen, die Reparaturkosten trägt also er. Laut Arbeiterkammer gilt das, wenn die Therme samt Warmwasser mitvermietet wurde, sowohl im Voll- als auch im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und für Genossenschaftswohnungen.

Wenn durch fehlende Wartung ein Schaden entsteht

Verursacht ein Mieter durch fehlende Wartung einen Schaden und verlangen Vermieter dafür Ersatz, muss der Mieter laut Arbeiterkammer nicht den vollen Betrag eines neuen Geräts zahlen. Die Kosten werden danach aufgeteilt, wie stark sich die Lebensdauer durch die fehlende Wartung verkürzt hat. Damit es gar nicht so weit kommt, ist die regelmäßige Wartung der beste Schutz. Ausführliche Informationen bietet die Arbeiterkammer Wien. Für Fragen zu Ihrem konkreten Mietvertrag oder Mietverhältnis wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung oder eine Mieterberatung.

Wann Sie die Wartung vorziehen sollten

Neben dem regulären Termin gibt es Situationen, in denen Sie nicht bis zur nächsten Wartung warten sollten.

Nach dem Einzug in eine neue Wohnung

Ziehen Sie in eine Wohnung mit Gastherme, wissen Sie oft nicht, wann das Gerät zuletzt gewartet wurde. Fragen Sie nach der letzten Wartungsbestätigung. Fehlt sie oder ist sie älter als ein Jahr, lassen Sie die Therme gleich zu Beginn prüfen. So starten Sie mit einem sicheren Gerät und haben einen klaren Nachweis für Ihr neues Mietverhältnis.

Bei Störungen und Auffälligkeiten

Diese Warnzeichen bedeuten, dass Ihre Therme nicht bis zum nächsten Termin warten sollte:

  • Ungewöhnliche Geräusche wie Knallen, Pfeifen oder Brummen
  • Die Flamme brennt gelb oder unruhig statt gleichmäßig blau
  • Rußspuren oder Verfärbungen am Gehäuse
  • Häufige Fehlermeldungen oder Abschaltungen
  • Wasser tropft unter der Therme, etwa an einer undichten Dichtung
  • Der Druck sinkt regelmäßig ab
  • Das Warmwasser wird nicht mehr richtig heiß
  • Der Gasverbrauch und damit die Energiekosten steigen ohne erkennbaren Grund

Verliert die Anlage Druck, finden Sie mögliche Ursachen im Ratgeber Therme verliert Druck. Bei akuten Problemen hilft unser Thermenservice und Kundendienst schnell weiter.

Wichtig: Riechen Sie Gas, ist das kein Fall für einen Wartungstermin. Lüften Sie, verlassen Sie die Wohnung und rufen Sie von draußen den Gas-Notruf 128 an. Alle Schritte lesen Sie im Ratgeber Gasgeruch an der Therme.

Nach längerem Stillstand

Stand eine Wohnung mehrere Monate leer oder war die Therme lange abgeschaltet, kann sich Staub im Gerät sammeln. Auch eine Dichtung wird bei langem Stillstand schneller spröde. Lassen Sie die Therme vor der erneuten Inbetriebnahme prüfen.

Nach Bau- und Renovierungsarbeiten

Bei Arbeiten wie Schleifen, Stemmen oder Malen entsteht viel feiner Staub. Läuft die Therme währenddessen, saugt sie diesen Staub mit der Verbrennungsluft an. Nach einer größeren Renovierung sollte das Gerät deshalb gereinigt werden, auch wenn die letzte Wartung noch nicht lange zurückliegt.

Ein Jahr nach dem Einbau einer neuen Therme

Auch eine neue Therme braucht ihre erste Wartung. Diese ist in der Regel ein Jahr nach dem Einbau fällig. Bei modernen Brennwertgeräten ist das besonders wichtig, weil sich im Kondensatablauf schon nach kurzer Zeit Ablagerungen bilden können. Mehr zur Brennwerttechnik lesen Sie im Ratgeber Brennwerttherme vs. Kombitherme.

Was bei der Wartung passiert

Eine professionelle Thermenwartung umfasst die Reinigung des Gasbrenners, des Abgasweges und des Wärmetauschers. Außerdem wird die Funktionstüchtigkeit überprüft: Sicherheitseinrichtungen, Ausdehnungsgefäß, Dichtheit und Abgaswerte. Zum Schluss stellt der Installateur die Therme optimal ein und dokumentiert alle Arbeiten. Wie lange die Wartung dauert, hängt vom Gerät ab. Mit Anfahrt und Besprechung sollten Sie etwa ein bis zwei Stunden einplanen. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Wie lange dauert eine Thermenwartung?

Was passiert, wenn die Wartung zu lange aufgeschoben wird?

Wer die Wartung immer wieder verschiebt, geht unnötige Risiken für die eigene Sicherheit ein. Mit jedem Jahr ohne Wartung lagert sich mehr Schmutz an Brenner und Wärmetauscher ab. Schlecht gewartete Geräte haben einen höheren Gasverbrauch und verursachen mehr Emissionen. Im schlimmsten Fall verbrennt das Gas unvollständig, und es kann Kohlenmonoxid entstehen. Kleine Schwachstellen wie eine gealterte Dichtung oder ein nachlassendes Ausdehnungsgefäß bleiben unentdeckt, bis die Therme an einem kalten Wintertag ausfällt. Für Mieter kommt dazu, dass ohne Wartungsnachweis Diskussionen mit dem Vermieter drohen, wenn die Therme kaputt geht.

So vergessen Sie keinen Wartungstermin

Wer die Therme regelmäßig warten lassen möchte, braucht ein einfaches System. Mit diesen Gewohnheiten behalten Sie den Überblick:

  • Fixen Monat wählen: Legen Sie die Wartung jedes Jahr in denselben Monat, etwa in den Mai oder Juni.
  • Erinnerung eintragen: Tragen Sie den nächsten Termin gleich nach der Wartung im Kalender oder am Handy ein.
  • Protokolle sammeln: Bewahren Sie alle Wartungsbestätigungen an einem Ort auf, zum Beispiel bei der Bedienungsanleitung.
  • Wartungsverträge nutzen: Viele Installateure bieten Wartungsverträge an, bei denen Sie automatisch an den nächsten Termin erinnert werden.
  • Früh buchen: Reservieren Sie Ihren Termin schon im Frühling über unsere Online-Terminbuchung, dann haben Sie die freie Wahl.

Überblick: Wann ist eine Thermenwartung sinnvoll?

Anlass Empfohlener Zeitpunkt
Regelmäßige Wartung Mindestens alle zwei Jahre, empfohlen jährlich
Bester Zeitraum im Jahr Außerhalb der Heizperiode, April bis August
Spätester sinnvoller Zeitpunkt Vor Beginn der Heizsaison, September oder Oktober
Wartungsanzeige am Display Zeitnah einen Termin vereinbaren
Einzug in eine neue Wohnung Gleich zu Beginn, wenn keine aktuelle Bestätigung vorliegt
Störungen, Geräusche, gelbe Flamme Sofort den Kundendienst verständigen
Längerer Stillstand der Therme Vor der erneuten Inbetriebnahme
Nach Renovierungsarbeiten Nach Abschluss der staubigen Arbeiten
Neue Therme eingebaut Erste Wartung etwa ein Jahr nach dem Einbau
Gasgeruch Kein Wartungsfall: sofort Gas-Notruf 128

Fazit: Wann Thermenwartung? Regelmäßig und am besten im Sommer

Eine Gastherme sollte mindestens alle zwei Jahre gewartet werden, besser jährlich und idealerweise außerhalb der Heizperiode. Ob die Wartung fällig ist, verraten Ihnen das letzte Protokoll, die Plakette an der Therme oder die Wartungsanzeige am Display. Mieter sind für die Wartung zuständig und tragen die Kosten dafür, Vermieter kümmern sich um Reparatur und Austausch. Bei einem Einzug, nach längerem Stillstand, nach Renovierungsarbeiten oder bei Störungen sollten Sie nicht bis zum nächsten regulären Termin warten. Auf gut Österreichisch: lieber einmal zu früh als zu spät. Unsere Techniker für die Thermenwartung Wien führen Thermenwartungen in allen Bezirken und in Niederösterreich durch und finden auch kurzfristig einen passenden Termin.

Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage sachlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.