Die Therme läuft, das Wasser wird warm, also wozu ein Service? Viele Haushalte in Wien und Niederösterreich schieben die Wartung auf, manchmal über mehrere Jahre. Doch wer seine Gastherme nicht gewartet hat, geht Risiken ein: für die eigene Sicherheit, für die Heizkosten und im Mietrecht auch für die eigene Geldbörse. In diesem Ratgeber erklären wir, was passiert, wenn die Gastherme nicht gewartet wird, was rechtlich gilt, wer im Schadensfall zahlt und wie Sie Problemen vorbeugen. Stand dieses Beitrags ist Oktober 2026.
Kurz gesagt: Eine Gastherme, die nicht gewartet wird, verbrennt das Gas schlechter, verbraucht mehr Energie, fällt häufiger aus und kann im schlimmsten Fall gefährliches Kohlenmonoxid freisetzen. Mieter müssen sich um die Wartung kümmern und können bei einem Schaden anteilig zur Kasse gebeten werden.
Gastherme nicht gewartet: Die wichtigsten Folgen
Eine Therme arbeitet jeden Tag mit Gas, Flamme und heißem Wasser. Staub, Ruß und Kalk lagern sich dabei Schritt für Schritt ab. Ohne regelmäßige Reinigung und Einstellung verändern sich die Werte, ohne dass man es sofort merkt. Diese Folgen sind typisch, wenn die Gastherme nicht gewartet wird.
Gefahr durch Kohlenmonoxid
Das größte Risiko ist Kohlenmonoxid (CO). Ist der Brenner verschmutzt oder die Abgasanlage teilweise verlegt, verbrennt das Gas nicht mehr vollständig. Dabei entsteht Kohlenmonoxid, das bei einem undichten Rohr oder schlechtem Abzug in die Wohnung austreten kann. Das Gas ist farblos, geruchlos und schon in kleinen Mengen gefährlich. Erste Anzeichen einer Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und starke Müdigkeit, die sich bessern, wenn man die Wohnung verlässt. Bei der Wartung prüft der Installateur die Verbrennung, das Abgas und den Abgasweg. Zusätzlich empfehlen wir einen CO Melder in der Nähe der Therme.
Höherer Gasverbrauch
Ruß auf dem Wärmetauscher wirkt wie eine Dämmschicht. Die Wärme der Flamme kommt schlechter im Heizwasser an, ein Teil geht durch den Kamin verloren. Ist die Verbrennung zudem falsch eingestellt, sinkt der Wirkungsgrad weiter. Die Folge: Die Therme braucht mehr Gas für dieselbe Wärme, und die Heizkosten steigen dauerhaft.
Störungen und Ausfälle im Winter
Viele Ausfälle kündigen sich an und wären bei einer Wartung aufgefallen. Typische Beispiele sind eine verschmutzte Zündelektrode, eine verstopfte Kondensatleitung, eine spröde Dichtung oder ein zu niedriger Anlagendruck. Ohne Service zeigt sich eine solche Störung oft genau dann, wenn die Heizung am meisten gebraucht wird: an kalten Wintertagen. Dann ist häufig ein Notdienst nötig. Was bei Druckverlust zu tun ist, lesen Sie im Ratgeber Therme verliert Druck.
Kürzere Lebensdauer
Kalk im Wärmetauscher, überhitzte Bauteile und verschlissene Dichtungen belasten das Gerät. Eine Therme, die nie gewartet wird, erreicht ihre übliche Lebensdauer von etwa 15 bis 20 Jahren oft nicht. Bei älteren Geräten kommt hinzu, dass Ersatzteile irgendwann schwer zu bekommen sind. Ein früher Tausch ist meist deutlich teurer als regelmäßige Wartungen. Mehr dazu im Ratgeber Wie lange hält eine Gastherme?
Probleme bei der Abgasmessung
In Wien und Niederösterreich werden Gasthermen regelmäßig auf ihre Abgaswerte geprüft. In Wien gilt laut § 23 WHKG 2015 für Geräte unter 26 kW ein Intervall von vier Jahren. Die Messung übernimmt ein befugter Installateur oder der Rauchfangkehrer, in Deutschland Schornsteinfeger genannt. Eine Therme, die nicht gewartet wurde, hält die Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Stickoxide eher nicht ein. Den Mangel müssen Sie dann beheben lassen, in Niederösterreich laut NÖ Bauordnung binnen sechs Wochen.
Was wird bei einer Wartung gemacht?
Bei einer Wartung der Gastherme geht der Techniker nach einem festen Ablauf vor. Je nach Gerät und Hersteller gehören dazu:
- Reinigung von Brenner, Wärmetauscher und Kondensatablauf
- Sichtprüfung von Dichtung, Leitungen und Anschlüssen
- Prüfung der Sicherheitseinrichtungen, etwa der Flammenüberwachung
- Kontrolle von Wasserdruck und Ausdehnungsgefäß
- Messung der Abgaswerte und Einstellung der Verbrennung
- Auslesen gespeicherter Fehlermeldungen
- Dokumentation im Wartungsprotokoll und neue Wartungsplakette
Wie lange das dauert, lesen Sie im Ratgeber Thermenwartung Dauer. Bei einer Therme, die längere Zeit nicht gewartet wurde, kann die erste Wartung etwas länger dauern, weil mehr gereinigt werden muss.
Ist die Thermenwartung Pflicht? Was rechtlich gilt
Ein eigenes Gesetz mit dem Titel „Thermenwartung“ gibt es nicht. Trotzdem ist die Wartung in der Praxis Pflicht. Laut Stadt Wien sind Gasgeräte nach den Vorgaben des Herstellers zu warten, in der Regel alle zwei Jahre. Das genaue Intervall ist in der Bedienungsanleitung festgelegt. Die Wartung wird schriftlich dokumentiert, das Gerät bekommt eine Wartungsplakette. Auch in Niederösterreich richtet sich die Wartung nach den Herstellerangaben.
Ist die Gastherme nicht gewartet, verstößt das also gegen die Herstellervorgaben. Viele Fachbetriebe empfehlen, die Therme jährlich warten zu lassen, vor allem bei älteren Geräten. Wichtig ist, dass Sie einen befugten Fachbetrieb beauftragen. Ob Sie die Wartung bei einem Installateur oder beim Werkskundendienst des Herstellers durchführen lassen, bleibt Ihnen überlassen. Wann der richtige Zeitpunkt ist, erklären wir im Ratgeber Wann muss eine Thermenwartung gemacht werden?
Thermenwartung Mieter oder Vermieter: Wer zahlt?
Gerade in Wien ist die Therme oft mitvermietet. Dann gilt eine klare Aufteilung, die sich aus dem Mietrechtsgesetz ergibt, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht:
- Wartung: Die laufende Wartung inklusive Abgasmessung ist laut Konsumentenfragen des Sozialministeriums Sache der Mieter. Sie tragen auch die Wartungskosten.
- Reparatur und Tausch: Seit 1. Jänner 2015 muss der Vermieter eine defekte Therme, die zur mitvermieteten Ausstattung gehört, auf eigene Kosten reparieren oder tauschen. Das ist Sache des Vermieters im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, also vor allem in Altbauten vor 1945 und in geförderten Nachkriegsbauten.
- Wartungsklauseln: Eine Klausel, die pauschal eine jährliche Wartung ohne Rücksicht auf Alter und Herstellervorgaben vorschreibt, hat der Oberste Gerichtshof als gröblich benachteiligend und damit unwirksam eingestuft.
Für die Instandhaltung der gemeinsamen Gas- und Verteilungsleitungen im Haus ist laut Stadt Wien der Hauseigentümer zuständig, für Leitungen und Geräte in der Wohnung der Wohnungsnutzer. Für die Überprüfung dieser Leitungen muss die Hausverwaltung Termine rechtzeitig ankündigen, damit die Fachleute auch in die Wohnungen kommen können.
Was passiert, wenn der Mieter nicht wartet?
Ist eine Therme defekt, die der Mieter nicht gewartet hat, muss der Vermieter die Reparatur oder den Tausch trotzdem zunächst übernehmen. Er kann sich das Geld aber vom Mieter zurückholen, wenn nachweislich unzureichend gewartet wurde und das zum Schaden geführt hat. Laut Arbeiterkammer Wien zahlt der Mieter dann nicht den vollen Betrag, sondern einen Anteil, der der verkürzten Lebensdauer entspricht. Hält eine Therme zum Beispiel nur 15 statt 18 Jahre, muss der Mieter ein Sechstel der Tauschkosten tragen. Eine Mieterhöhung droht deswegen nicht, die Rechnung kann aber trotzdem unangenehm werden.
Als Intervall hält die Arbeiterkammer zwei Jahre für vernünftig, je nach Alter und Zustand des Geräts können auch andere Abstände sinnvoll sein. Unser Tipp: Bewahren Sie alle Wartungsprotokolle auf, auch über das Ende vom Mietverhältnis hinaus. Sie sind Ihr Nachweis, dass die Therme regelmäßig gewartet wurde. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber Thermenwartung: Alles, was Sie wissen müssen.
Garantie und Versicherung
Auch außerhalb des Mietrechts kann fehlende Wartung Folgen haben. Viele Hersteller knüpfen ihre Garantie an eine regelmäßige Wartung durch einen Fachmann. Fehlt der Nachweis, kann ein Garantieanspruch wegfallen. Kommt es zu einem Wasser- oder Brandschaden, prüft auch die Versicherung, ob die Heizungsanlage ordnungsgemäß betreut wurde. Was genau gilt, steht in Ihren Garantiebedingungen und in Ihrem Versicherungsvertrag. Wurde ein neues Gerät gerade erst in Betrieb genommen, sollte die erste Wartung spätestens nach einem Jahr erfolgen.
Warnsignale: Wann Sie nicht bis zur nächsten Wartung warten sollten
Manche Anzeichen deuten darauf hin, dass mit der Therme etwas nicht stimmt. Dann sollten Sie sofort einen Fachbetrieb rufen:
- Die Flamme brennt gelb oder orange statt blau.
- Rund um die Therme bilden sich Rußspuren oder Verfärbungen.
- Die Therme schaltet häufig ab oder zeigt eine Fehlermeldung.
- Der Druck fällt immer wieder ab.
- Sie hören ungewohnte Geräusche wie Knallen oder Pfeifen.
- In der Wohnung haben Sie Kopfschmerzen oder Schwindel, die draußen verschwinden.
Bei Gasgeruch gilt: Kein Licht und keine Geräte einschalten, Fenster öffnen und lüften, Gashahn schließen, die Wohnung verlassen und den Gasnotruf 128 rufen. Mehr dazu im Ratgeber Gasgeruch an der Therme. Bei einem Ausfall außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie unseren Thermen Notdienst.
So beugen Sie Problemen vor
Mit ein paar einfachen Regeln bleibt Ihre Therme sicher und verlässlich:
- Regelmäßig warten lassen: Halten Sie das Intervall des Herstellers ein. Eine regelmäßige Wartung ist der beste Schutz vor Ausfällen.
- Wartungsvertrag abschließen: Mit einem Wartungsvertrag werden Wartungstermine automatisch eingeplant, und Sie vergessen keinen Termin.
- Vor der Heizsaison planen: Termine im Sommer oder Frühherbst sind leichter zu bekommen, und die Therme ist im Winter bereit.
- Lüftungsöffnungen freihalten: Die Therme braucht Luft für die Verbrennung. Verstellen oder verkleben Sie keine Öffnungen und lüften Sie regelmäßig.
- CO Melder installieren: Ein Kohlenmonoxid-Melder warnt rechtzeitig. Er sollte nie deaktiviert werden, auch wenn er einmal Fehlalarm gibt.
- Druck im Blick behalten: Prüfen Sie gelegentlich das Manometer an der Therme.
Bleibt die Gastherme nicht gewartet, verschenken Sie also Sicherheit und Geld. Das gilt übrigens für alle Heizungsanlagen: Auch eine Wärmepumpe braucht eine regelmäßige Heizungswartung, wenn auch mit anderen Schwerpunkten.
Thermenwartung vergessen: Was tun?
Sie haben Ihre Gastherme nicht gewartet und die Gasthermenwartung schon länger nicht machen lassen? Kein Grund zur Panik, aber ein Grund, jetzt zu handeln. Sie können die Wartung durchführen lassen, wann es Ihnen passt, am besten aber vor der Heizsaison. Danach reicht es, das empfohlene Intervall einzuhalten. So lassen sich viele Folgen noch abwenden, bevor ein größerer Schaden entsteht.
Überblick: Was passiert, wenn die Gastherme nicht gewartet wird
| Folge | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|
| Unvollständige Verbrennung | Risiko durch Kohlenmonoxid in der Wohnung |
| Ruß und Kalk im Wärmetauscher | Höherer Gasverbrauch und steigende Heizkosten |
| Verschleiß bleibt unentdeckt | Mehr Störungen, oft im Winter |
| Dauerhafte Belastung der Bauteile | Kürzere Lebensdauer der Therme |
| Schlechte Abgaswerte | Mangel bei der Prüfung, Behebung nötig |
| Fehlender Wartungsnachweis als Mieter | Anteilige Kosten bei Schaden möglich |
| Fehlender Nachweis bei Garantie | Garantieanspruch kann wegfallen |
| Wartung im empfohlenen Intervall | Sicher, sparsam und langlebig |
Fazit: Gastherme nicht gewartet ist ein unnötiges Risiko
Wer seine Gastherme nicht wartet, spart nur auf den ersten Blick. Die Folgen reichen von höheren Heizkosten und häufigen Störungen bis zur Gefahr durch Kohlenmonoxid. Als Mieter riskieren Sie zudem, bei einem Schaden anteilig zahlen zu müssen. Mit einer Wartung im empfohlenen Intervall bleibt die Therme sicher, sparsam und langlebig. Für die Thermenwartung Wien und Umgebung erreichen Sie unseren Kundendienst gerne für einen Termin.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage sachlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
