Viele Häuser in Niederösterreich und zahlreiche Wohnungen in Wien heizen noch mit einem Niedertemperaturkessel oder einer älteren Heizwerttherme. Seit in Deutschland über Heizungsverbote und Austauschpflichten diskutiert wird, sind viele verunsichert: Wie lange dürfen Niedertemperaturkessel noch betrieben werden? In diesem Ratgeber erklären wir die Rechtslage in Österreich, grenzen sie von den deutschen Regeln ab und zeigen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt.
Wie lange dürfen Niedertemperaturkessel noch betrieben werden? Die kurze Antwort
In Österreich gibt es für bestehende Niedertemperaturkessel kein festes Ablaufdatum. Sie dürfen so lange betrieben werden, wie sie sicher funktionieren, regelmäßig gewartet werden und die vorgeschriebenen Abgaswerte einhalten. Eine allgemeine Pflicht, einen funktionierenden Niedertemperaturkessel nach einer bestimmten Zahl von Jahren zu tauschen, gibt es nicht. Eingeschränkt ist vor allem der Einbau neuer Geräte, nicht der Weiterbetrieb bestehender Anlagen. Hausbesitzer und Eigentümer von Wohnungen müssen also nicht befürchten, dass ihre Heizung von heute auf morgen ausgetauscht werden muss. Das gilt für jede Gas- und Ölheizung im Bestand, egal welcher Brennstoff genutzt wird, Erdgas oder Heizöl.
Was das Erneuerbare-Wärme-Gesetz regelt
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist seit Ende Februar 2024 in Kraft. Es verbietet Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, in neuen Gebäuden. Für bestehende Gebäude sieht das Gesetz keine Austauschpflicht vor. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen also weiterlaufen, auch wenn sie mit einem fossilen Energieträger betrieben werden. Bereits seit 2020 galt in Österreich das Ölkesseleinbauverbotsgesetz, das den Einbau neuer Ölkessel in Neubauten untersagte. Das EWG hat dieses Verbot ab 2024 auf alle fossilen Heizsysteme im Neubau ausgeweitet. Stattdessen soll ein ausgebautes Förderangebot den freiwilligen Umstieg auf klimafreundliche Systeme erleichtern.
Was ursprünglich geplant war
Die ursprünglich vorgesehene Regelung war deutlich strenger. In früheren Entwürfen war tatsächlich ein Ausstiegspfad auch für bestehende Heizungen vorgesehen, etwa für zentrale Ölheizungen bis 2035 und für Gasheizungen bis 2040. Nach diesen Plänen hätten Gas- und Ölheizungen in den kommenden Jahren schrittweise ausgetauscht werden müssen, selbst wenn sie noch einwandfrei funktionieren. Bis 2040 wären demnach auch alle Gasheizungen ausgetauscht worden. Diese Pflichten für den Bestand haben es nicht in das beschlossene Gesetz geschafft. Viele ältere Artikel im Internet beziehen sich noch auf diese Entwürfe und sorgen deshalb für Verwirrung.
Was das für Ihren Kessel bedeutet
Für die Frage, wie lange Niedertemperaturkessel noch betrieben werden dürfen, heißt das: Das EWG setzt Ihrem bestehenden Gerät keine Frist. Wer seine alte Gastherme austauschen möchte, darf im Bestand auch weiterhin wieder eine Gasheizung einbauen, neue Gasgeräte werden aber nicht gefördert.
Die Ökodesign-Regeln betreffen nur neue Geräte
Seit dem 26. September 2015 gelten in der EU strenge Effizienzvorgaben für neue Heizgeräte. Laut den Installateuren der Wirtschaftskammer müssen neue Gas- und Ölkessel seither eine jahreszeitbedingte Effizienz von mindestens 86 Prozent erreichen, was praktisch nur Brennwertgeräte schaffen. Neue Niedertemperaturkessel mit Gebläse dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Diese Regeln gelten aber für das Inverkehrbringen und den Einbau neuer Geräte. Ein Niedertemperaturkessel, der vor 2015 eingebaut wurde, darf weiter betrieben werden. Auch Reparaturen mit Ersatzteilen sind erlaubt, solange diese erhältlich sind. Wie lange Niedertemperaturkessel noch betrieben werden dürfen, regeln die Ökodesign-Vorgaben also nicht.
Die Ausnahme für Wiener Thermen
Für atmosphärische Heizwertthermen, die an einem gemeinsam genutzten Rauchfang mehrerer Wohnungen hängen, gibt es eine Ausnahme. Sie dürfen auch heute noch neu eingebaut werden, wenn ein Brennwertgerät dort technisch nicht möglich ist. Die Ausnahme gilt für Thermen bis 10 kW und Kombithermen bis 30 kW mit einer Effizienz von mindestens 75 Prozent.
Was in der Praxis über die Betriebsdauer entscheidet
Auch ohne gesetzliches Ablaufdatum hängt die Frage, wie lange Niedertemperaturkessel noch betrieben werden dürfen, von den laufenden Prüfungen ab. Wer diese nicht besteht, muss handeln.
Wartung
Laut dem Merkblatt der Stadt Wien zur Überprüfung von Gasanlagen sind Gasgeräte nach Herstellerangabe zu warten, ohne solche Angaben als Richtwert etwa alle zwei Jahre, bei Geräten mit Strömungssicherung höchstens alle zwei Jahre. Bei erkennbaren Störungen ist sofort zu warten. Eine regelmäßige Thermenwartung ist deshalb die wichtigste Voraussetzung dafür, dass ein älterer Kessel weiterlaufen darf.
Abgasmessung in Wien
Das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz schreibt eine regelmäßige Überprüfung der Abgaswerte vor: bei Anlagen unter 26 kW alle vier Jahre, zwischen 26 und 50 kW alle zwei Jahre, darüber jährlich. Werden Grenzwerte überschritten, müssen die Mängel behoben werden. Lässt sich ein Gerät nicht mehr so einstellen, dass es die Werte einhält, darf es nicht weiter betrieben werden.
Überprüfung in Niederösterreich
In Niederösterreich überprüft der Rauchfangkehrer Feuerungsanlagen regelmäßig, Gasgeräte bis 50 kW in Abständen von spätestens drei Jahren. Festgestellte Mängel müssen laut NÖ Bauordnung innerhalb von sechs Wochen behoben werden. Zusätzlich ist die Gasanlage nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz alle zwölf Jahre zu überprüfen. Bei Verstößen gegen das NÖ Gassicherheitsgesetz drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro, ein Bußgeld ist also durchaus möglich, wenn Prüfungen ignoriert werden. Was bei einer solchen G K71 Überprüfung kontrolliert wird, betrifft auch ältere Kessel.
Ersatzteile und Zustand
Die häufigste Ursache dafür, dass ein Niedertemperaturkessel tatsächlich außer Betrieb geht, ist kein Gesetz, sondern ein Defekt, für den es keine Ersatzteile mehr gibt. Die übliche Lebensdauer einer Gastherme liegt bei etwa 15 bis 20 Jahren, stehende Kessel halten oft etwas länger. Einzelne Geräte laufen deutlich länger, doch auch wenn eine Gastherme 40 Jahre halten kann, steigen Gasverbrauch und Ausfallrisiko mit dem Alter.
Ein gesetzliches Höchstalter gibt es in Österreich auch für Thermen nicht, das Baujahr allein spielt rechtlich keine Rolle. Entscheidend dafür, wie alt eine Gastherme sein darf, sind Sicherheit und Abgaswerte, nicht das Baujahr.
Und in Deutschland? Die 30-Jahre-Regel ist Geschichte
Ein großer Teil der Verunsicherung kommt aus Deutschland, wo Millionen Haushalte mit Öl oder Gas heizen. Dort galt nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für viele Heizkessel eine Austauschpflicht nach 30 Jahren. Die Regel besagt im Kern: Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, durften nicht mehr betrieben werden, jüngere Kessel nach 30 Jahren nicht mehr. Ausgenommen waren ausdrücklich Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel.
Eine weitere Ausnahme galt für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hatten. Erst nach einem Eigentümerwechsel musste der neue Eigentümer den Kessel innerhalb von zwei Jahren tauschen. Bei Verstößen drohte ein Bußgeld.
Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition
Für noch mehr Unruhe sorgte die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die der Bundestag 2023 auf Betreiben der Ampel-Koalition beschlossen hat. Ab Januar 2024 galt die Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, zunächst nur in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude war sie an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt, dazu kamen eine Übergangsfrist von fünf Jahren, wenn eine alte Heizung ausfällt, sowie Ausnahmen etwa für Gasheizungen, die auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Funktionierende Öl- und Gasheizungen durften aber auch damals weiterlaufen.
Die Neuregelung 2026
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit 29. Juli 2026 gilt, wurden sowohl die 65-Prozent-Vorgabe als auch das Betriebsverbot für ältere Heizkessel gestrichen, wie auch die Stiftung Warentest zum Gebäudemodernisierungsgesetz berichtet. Statt der Pflicht, eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll künftig ein steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe gelten. Die Frage, wie lange Niedertemperaturkessel noch betrieben werden dürfen, stellt sich damit auch in Deutschland praktisch nicht mehr. Für Österreich galten diese deutschen Regeln ohnehin nie, auch nicht die Vorgabe, dass Heizungen zu einem bestimmten Prozentsatz mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Wann ein Tausch trotzdem sinnvoll ist
Dass Niedertemperaturkessel noch betrieben werden dürfen, heißt nicht, dass sich der Weiterbetrieb immer lohnt. Ein Wechsel ist besonders sinnvoll, wenn:
- der Kessel älter als 20 Jahre ist und häufiger repariert werden muss,
- Ersatzteile schwer oder gar nicht mehr zu bekommen sind,
- die Abgasmessung knapp an den Grenzwerten liegt,
- der Gasverbrauch deutlich über dem vergleichbarer Haushalte liegt,
- ohnehin eine Sanierung von Rauchfang oder Heizung ansteht.
Ein moderner Brennwertkessel nutzt zusätzlich die Wärme im Wasserdampf der Abgase und arbeitet dadurch um grob 8 bis 11 Prozent effizienter. In Wohnungen übernimmt eine wandhängende Brennwerttherme diese Aufgabe. Wer langfristig plant, sollte auch eine Wärmepumpe oder Fernwärme in Betracht ziehen, denn gefördert wird in Österreich nur der Umstieg auf klimafreundliche Systeme.
Alternativen beim Heizungstausch
Unabhängig davon, wie lange Niedertemperaturkessel noch betrieben werden dürfen, lohnt sich beim Austausch der alten Heizung ein Blick auf die Alternativen, die regenerativ und ökologisch sinnvoller sind:
- Wärmepumpe: Wärmepumpen nutzen Umweltwärme als Energie und eignen sich besonders für energetisch gut sanierte Häuser mit niedriger Vorlauftemperatur.
- Fernwärme: In vielen Wiener Bezirken verfügbar und eine bequeme Lösung ohne eigenes Heizgerät.
- Pelletheizung: Heizen mit Pellets ist vor allem für Einfamilienhäuser in Niederösterreich mit Platz für ein Lager interessant.
- Solarenergie: Eine Solaranlage kann jede Heizung bei der Warmwasserbereitung unterstützen.
Die Investitionskosten für eine Wärmepumpe oder Pelletheizung sind höher als für eine neue Gas- oder Ölheizung. Dafür gibt es Fördergelder: Die Bundesförderung für den Kesseltausch deckt 2026 bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn eine Öl- oder Gasheizung durch ein erneuerbar betriebenes System ersetzt wird. Für eine neue Gasheizung gibt es dagegen keine Förderung. Weil Gas und Öl fossil sind, wird nur der Umstieg auf Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien unterstützt. Welche Lösung passt, hängt vom individuellen Fall ab. Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle, etwa Gebäude, Platz, Wärmebedarf und das Budget im Haushalt. Ein unabhängiger Energieberater oder ein Installateur für Sanitär und Heizung kann Ihnen bei der Entscheidung helfen.
Der beste Zeitpunkt für einen Tausch ist der Sommer, nicht der erste kalte Wintertag. Wer rechtzeitig plant, kann Angebote vergleichen und die Modernisierung in Ruhe angehen. Beim Thermentausch in Wien und Niederösterreich prüfen wir Rauchfang und Kondensatablauf und empfehlen Ihnen das passende Gerät.
Niedertemperaturkessel: Was erlaubt ist und was nicht
| Situation | Rechtslage in Österreich |
|---|---|
| Bestehenden Niedertemperaturkessel weiter betreiben | Erlaubt, solange Wartung und Abgaswerte passen |
| Festes Ablaufdatum oder Höchstalter | Gibt es nicht |
| Austauschpflicht im Bestand nach EWG | Gibt es nicht |
| Neuen Niedertemperaturkessel einbauen | Seit 2015 grundsätzlich nicht mehr, nur Ausnahmen für bestimmte Thermen |
| Reparatur mit Ersatzteilen | Erlaubt, solange Teile erhältlich sind |
| Abgasmessung in Wien | Unter 26 kW alle vier Jahre, 26 bis 50 kW alle zwei Jahre |
| Mängel bei der Überprüfung | Müssen behoben werden, sonst ist der Betrieb unzulässig |
| Neue fossile Heizung im Neubau | Seit 2024 verboten |
Fazit: Wie lange dürfen Niedertemperaturkessel noch betrieben werden?
In Österreich dürfen Niedertemperaturkessel so lange betrieben werden, wie sie sicher funktionieren und die Prüfungen bestehen. Ein gesetzliches Ablaufdatum gibt es nicht, auch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz enthält keine Austauschpflicht für bestehende Anlagen. Eingeschränkt ist seit 2015 nur der Einbau neuer Niedertemperaturkessel. In der Praxis entscheiden Wartung, Abgaswerte und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen darüber, wie lange Ihr Kessel noch läuft. Wer rechtzeitig plant, kann den Tausch in Ruhe angehen, statt im Winter von einem Ausfall überrascht zu werden.
Sie möchten wissen, wie es um Ihren Kessel steht? Thermenwartung Graf ist Ihr Fachbetrieb für Thermenwartung in Wien und Niederösterreich. Sie können einfach einen Termin online buchen oder unseren Thermen Kundendienst kontaktieren.
