Mitten im Jänner bleibt die Wohnung kalt, und das Gerät an der Küchenwand stammt noch aus den Neunzigerjahren. Viele fragen sich dann: Kann der Notdienst auch ältere Thermen reparieren, oder lohnt sich der Anruf gar nicht mehr? In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Einsatz bei alten Geräten tatsächlich leisten kann, wo die technischen Grenzen liegen, wer in der Mietwohnung die Kosten trägt und wann ein Tausch die bessere Wahl ist. Der Blick richtet sich dabei auf die Situation im Großraum Wien, wo in vielen Altbauten noch Geräte mit 20 oder 30 Jahren Laufzeit hängen.
Kann der Notdienst auch ältere Thermen reparieren? Die kurze Antwort
In den meisten Fällen ja. Ein erfahrener Profi kann auch an alten Geräten Zündung, Pumpe, Fühler oder Dichtungen instand setzen, solange zwei Bedingungen erfüllt sind: Das passende Ersatzteil ist verfügbar, und das Gerät lässt sich danach sicher betreiben. Ob ein Heizgerät 10 oder 25 Jahre alt ist, entscheidet also nicht allein. Viel wichtiger ist, ob es bisher gepflegt wurde und wie der Zustand von Brenner, Wärmetauscher und Abgasweg ist.
Wie alt darf ein Heizgerät in Österreich sein?
Ein gesetzliches Höchstalter gibt es nicht. Ein Gerät darf so lange laufen, wie es einwandfrei funktioniert und die Abgaswerte stimmen. Die Frage, wie alt eine Gastherme in Österreich sein darf, beantworten viele deshalb falsch: Entscheidend sind nicht die Jahre, sondern der Zustand.
Wichtig ist die regelmäßige Überprüfung. Die Wiener Gasbehörde verlangt laut Merkblatt der MA 36 zur Überprüfung von Gasanlagen, dass Geräte nach den Vorgaben der Hersteller gewartet werden. Für ältere Modelle mit Strömungssicherung, also offene Geräte, die Verbrennungsluft aus dem Raum beziehen, gilt in Wien spätestens alle zwei Jahre eine Überprüfung. Genau diese Bauart findet man in vielen Gründerzeithäusern mit gemeinsamem Abgasfang.
Was ein Einsatz bei alten Geräten leisten kann
Die typischen Schwachstellen nach 15 Jahren und mehr
Bei älteren Geräten tauchen immer wieder dieselben Bauteile als Ursache auf. Aus dem Alltag kennen wir vor allem diese Fälle:
- Thermoelement und Zündflamme: Viele alte Geräte arbeiten noch mit einer ständig brennenden Zündflamme. Lässt das Thermoelement nach, geht die Flamme aus, und es kommt weder Heizwärme noch warmes Wasser. Der Tausch dauert meist nicht lange.
- Pumpe: Nach dem Sommer sitzt die Umwälzpumpe oft fest. Die Heizkörper bleiben kalt, obwohl der Brenner startet.
- Dichtungen und Anschlüsse: Ist ein Anschluss undicht oder tropft es an einem Rohr unter dem Gerät, sind meist Dichtungen spröde geworden.
- Wärmetauscher: Kalk und Ruß lassen die Leistung sinken und führen zu Überhitzung.
Die Kosten hängen stark vom Bauteil ab. Die üblichen Reparaturkosten reichen von rund 150 Euro bis in den vierstelligen Bereich, wenn etwa ein Wärmetauscher getauscht werden muss.
Notlösung als Überbrückung
Ist ein Ersatzteil nicht sofort lieferbar, lässt sich oft eine provisorische Lösung schaffen, damit zumindest Heizung oder Warmwasser wieder laufen. So haben Sie über das Wochenende wieder Wärme. Die endgültige Instandsetzung folgt dann zu regulären Zeiten über unseren Kundendienst. Eine Notlösung gibt es aber nur, wenn das Gerät dabei sicher bleibt.
Wo die Grenzen liegen
Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich
Hersteller halten Ersatzteile meist noch einige Jahre nach Ende der Produktion bereit. Eine feste gesetzliche Pflicht dafür gibt es bei Heizgeräten aber nicht. Bei Geräten aus den Achtziger- und Neunzigerjahren werden Gasarmaturen, Platinen oder Wärmetauscher knapp. Manche Marken haben alte Baureihen ganz eingestellt. Bei älteren Geräten von Saunier Duval oder anderen Herstellern hilft oft nur noch ein Gebrauchtteil oder ein baugleiches Teil aus einer anderen Serie.
Das Gerät ist nicht mehr sicher
Stellt der Fachmann fest, dass Abgase austreten, die Verbrennung nicht stimmt oder sicherheitsrelevante Bauteile defekt sind, darf er das Gerät nicht einfach wieder in Betrieb nehmen. Im Zweifel wird es außer Betrieb genommen, bis der Mangel behoben ist. Das ist keine Schikane, sondern Schutz vor Kohlenmonoxid, das weder riecht noch zu sehen ist.
Die Instandsetzung rechnet sich nicht mehr
Kostet die Instandsetzung einen großen Teil eines Neugeräts, und ist absehbar, dass bald das nächste Bauteil versagt, ist das Geld besser in ein neues Gerät investiert. Die durchschnittliche Lebensdauer hilft bei der Einschätzung, ersetzt aber nicht den Blick auf das konkrete Gerät.
Sofortmaßnahmen und Experten-Tipps
Bevor der Techniker kommt, können Sie einiges selbst tun. Das spart Zeit und manchmal auch den Einsatz:
- Gas riechen? Bei Gasgeruch gilt immer zuerst: Fenster öffnen, keine Schalter betätigen, Wohnung verlassen und von draußen den Gasnotruf 128 wählen.
- Gashahn und Strom prüfen: Ist der Gashahn offen, ist eine Sicherung gefallen?
- Druck kontrollieren: Fehlt Wasser in der Heizungsanlage, schaltet auch ein altes Gerät ab.
- Zündflamme beobachten: Brennt sie noch? Wenn nicht, notieren Sie das. Versuchen Sie bei alten Geräten nicht mehrmals hintereinander, sie selbst zu entzünden.
- Typenschild fotografieren: Modell und Baujahr helfen, das passende Ersatzteil gleich mitzubringen.
Mietwohnung: Wer zahlt bei der alten Therme?
In der Mietwohnung stellt sich bei einer defekten Therme sofort die Frage der Zuständigkeit. Die Antwort hängt davon ab, welches Recht für Ihren Mietvertrag gilt.
Seit der Wohnrechtsnovelle 2015 klar geregelt
Seit der Wohnrechtsnovelle 2015 gehört im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes die Erhaltung mitvermieteter Heizthermen, Warmwasserboiler und sonstiger Wärmebereitungsgeräte zu den Pflichten der Vermieter. Das steht in § 3 MRG und gilt seit 1. Jänner 2015 auch für bestehende Verträge. Abweichende Vereinbarungen sind nicht zulässig. Für Genossenschaftswohnungen wurde im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz eine gleichlautende Regel aufgenommen. Laut Arbeiterkammer zu Heizthermen in Mietwohnungen trägt der Vermieter damit Reparatur oder Austausch eines mitvermieteten Geräts.
Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
Den Vollanwendungsbereich betrifft das vor allem bei Altbauten, die vor Mitte 1953 bewilligt wurden, sowie bei vielen geförderten Bauten. Im Teilanwendungsbereich, also meist bei frei finanzierten Neubauten, und bei Vollausnahmen wie Häusern mit höchstens zwei Wohnungen gilt das ABGB. Auch dort muss der Vermieter grundsätzlich erhalten, abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag sind aber eher möglich. Die Wiener Innung erklärt die Unterschiede im Infoblatt zur Erhaltungspflicht bei Thermen. Bei Unklarheiten helfen Arbeiterkammer oder Mieterberatung.
Was Mieter tun müssen
Die laufende Pflege bleibt Sache der Mieter. Wer seine Therme regelmäßig gewartet hat, kann das belegen, denn Wartungsprotokolle dienen als Nachweis. Das ist wichtig: Kommt es zum Schadensfall, weil der Mieter der Wartungspflicht nicht nachgekommen ist, kann der Vermieter Ersatz verlangen. Ob die Therme gewartet wurde, ist also auch rechtlich relevant. Wie sich die Kostenaufteilung zwischen den Parteien aufteilen, ist damit eindeutig.
Notfall in der Nacht: Darf ich selbst beauftragen?
Ist das Gerät mitvermietet, informieren Sie bei einem Ausfall zuerst Vermieter oder Hausverwaltung, am besten schriftlich. Ist niemand erreichbar und der Fall akut, etwa bei Frost oder Wasseraustritt, können Sie selbst einen Fachbetrieb beauftragen. Bewahren Sie Rechnung und Arbeitsbericht auf und melden Sie den Einsatz sofort. Ob und in welchem Umfang Sie die Kosten zurückbekommen, hängt vom Einzelfall ab. Für eine gewöhnliche Instandsetzung ohne Dringlichkeit sollten Sie die Zustimmung vorher einholen.
Reparatur oder Austausch? So entscheiden Sie
Ob eine alte Therme instand gesetzt oder ersetzt werden sollte, lässt sich mit ein paar klaren Kriterien beantworten:
- Instand setzen: wenn das Gerät gut gepflegt wurde, die Abgaswerte stimmen, das Ersatzteil verfügbar ist und die Kosten überschaubar bleiben.
- Ersetzen: wenn sich Ausfälle häufen, Ersatzteile fehlen, die Abgaswerte schlecht sind oder die Kosten einen großen Teil eines Neugeräts erreichen.
Ein neues Gerät bringt neben mehr Sicherheit auch niedrigere Gaskosten. Ein Brennwertgerät nutzt laut Wikipedia zum Brennwertkessel auch die Wärme im Wasserdampf der Abgase, bei Erdgas bis zu etwa elf Prozent zusätzlich. Ob Sie Ihre Gastherme in Österreich austauschen dürfen und welches Gerät passt, hängt vor allem vom Gebäude und vom Abgasweg ab. Für die Umsetzung steht unser Thermentausch bereit.
Was bei der Neuinstallation zu beachten ist
Seit 26. September 2015 gelten für neue Heizgeräte die Ökodesign-Vorgaben der EU. Neue Geräte müssen in der Regel einen Wirkungsgrad erreichen, den in der Praxis nur Brennwertgeräte schaffen. Für Wohnungen mit gemeinsamem Abgasfang gibt es Ausnahmen für bestimmte Heizwertgeräte. Gerade in Wiener Altbauten kann das die Neuinstallation erleichtern, weil nicht immer ein neuer Abgasweg nötig ist. Welche Lösung passt, klären wir vor Ort.
Was ein Einsatz außerhalb der Bürozeiten kostet
Unser 24h Notdienst ist rund um die Uhr regional in ganz Wien und Niederösterreich im Einsatz, unabhängig vom Alter Ihres Geräts. Wer einen Installateur Notdienst Wien sucht, bekommt bei uns 24h Hilfe für Gasthermen aller gängigen Marken. Außerhalb der regulären Zeiten fallen Zuschläge an:
- Montag bis Samstag, 16:30 bis 21:00 Uhr: 50 Prozent
- Montag bis Samstag ab 21:00 Uhr: 100 Prozent
- Sonn- und Feiertage bis 21:00 Uhr: 50 Prozent
- Sonn- und Feiertage ab 21:00 Uhr: 100 Prozent
Dazu kommen Ersatzteile je nach Fehler. Bei einem alten Gerät lohnt es sich, gleich vor Ort nach einer ehrlichen Einschätzung zu fragen, ob sich die Instandsetzung auf Dauer noch rechnet.
Alte Geräte länger fit halten
Je älter ein Gerät ist, desto wichtiger wird die Pflege. Eine regelmäßige Wartung erkennt verschlissene Teile, bevor sie zur Störung führen, und hält die Abgaswerte im grünen Bereich. Eine gut gewartete Therme läuft auch nach vielen Jahren noch zuverlässig. Welches Intervall sinnvoll ist, hängt vom Gerät und den Vorgaben ab. Ältere Modelle erfordern oft mehr Aufmerksamkeit als neue. Am besten lassen Sie das Service vor der Heizsaison fachgerecht durchführen, damit ein Heizungsausfall im Winter gar nicht erst passiert.
Die Thermenwartung Wien beginnt bei uns ab 150 Euro inklusive MwSt. und Anfahrt, die einzelnen Pakete zeigt unsere Preisübersicht. Wer die Wartung beauftragen und nicht jedes Jahr selbst daran denken möchte, ist mit einem Wartungsvertrag gut beraten.
Alte Therme im Notfall: Die Übersicht
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Ersatzteil verfügbar, Gerät sicher | Instandsetzung vor Ort |
| Ersatzteil erst in einigen Tagen lieferbar | Notlösung, Rest zu regulären Zeiten |
| Ersatzteil nicht mehr erhältlich | Gebrauchtteil prüfen oder Tausch planen |
| Abgase treten aus oder Werte schlecht | Außerbetriebnahme, Mangel beheben oder tauschen |
| Ausfälle häufen sich | Kosten vergleichen, Tausch prüfen |
| Mitvermietetes Gerät defekt | Vermieter informieren, er trägt die Kosten |
| Geruch nach Gas | Sofort Gasnotruf 128, Wohnung verlassen |
Fazit: Kann der Notdienst auch ältere Thermen reparieren?
Ja, auch bei alten Geräten ist eine Instandsetzung vor Ort meist möglich, solange Ersatzteile verfügbar sind und das Gerät sicher läuft. Typische Fehler wie ein schwaches Thermoelement, eine festsitzende Pumpe oder spröde Dichtungen lassen sich professionell beheben. Grenzen gibt es, wenn Teile fehlen, die Abgaswerte nicht stimmen oder sich die Kosten nicht mehr rechnen. In der Mietwohnung trägt bei mitvermieteten Geräten der Vermieter Reparatur und Austausch, die Pflege bleibt Sache der Mieter. Mit guter Pflege bleibt auch ein älteres Gerät viele Jahre zuverlässig.
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